Allgemeine Projektförderung
Fonds Soziokultur
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Kulturelle Bildung, Soziokultur
Deadline
2. Mai 2025
Projektstart
1. Juli 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Fonds Soziokultur
Haus der Kultur, Weberstraße 59a
53113 Bonn, Deutschland
Ansprechperson
Andrea Weiss
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Menschen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Mit dem Projekt muss etwas Neues ausprobiert werden, z.B.:
- die Bearbeitung eines aktuellen oder spannenden Themas
- das Testen eines neuen Formates
- das erschließen einer neuen Zielgruppe
- die Suche nach neuen, ungewöhnlichen Aufführungsorten
- eine bestimmte Vor-Ort-Situation, auf die mit dem Projekt reagiert wird.
Beantragt werden kann mindestens 5.000 €, maximal 30.000 €, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.
Projektbeispiele findest du in dem Magazin "Kulturszene" sowie in der Übersicht bereits geförderter Projekte.
Institution
Fonds Soziokultur
Der Fonds Soziokultur e. V. fördert im Sinne seiner Satzung zeitlich befristete Vorhaben mit Modellcharakter. Sie sollen ein Beispiel sein für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen. Die Soziokultur will sowohl ästhetische und kommunikative als auch soziale Bedürfnisse und Fähigkeiten aller BürgerInnen aufgreifen und erweitern. Die Förderung soziokultureller Projekte trägt zur kulturellen Chancengleichheit bei und entwickelt so die demokratische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland weiter.
Förderzeitraum
Grundsätzlich dürfen die Vorhaben nicht vor den Entscheidungssitzungen des Kuratoriums begonnen werden. Der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. Die Projekte dürfen nicht länger als 2 Jahre andauern.
- Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres
- Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 01.02. des Folgejahres
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Thema
Bildung, Soziales
Zielgruppen
Kinder & Jugendliche
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Wer kann einen Antrag stellen?
- Vereine
- Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Unternehmergesellschaften
- private Stiftungen
- Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen: Freie Träger der Kulturarbeit haben Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung / Förderchance.
Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln. Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der keine Eigenmittel enthält, sondern nur die beantragte Förderung beim Fonds Soziokultur und Drittmittel. Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein.
Informationen zu förderfähigen und nicht-förderfähigen Ausgaben findest du in der Ausschreibung.
Weitere Kriterien
Was wird nicht gefördert?
- Eine Förderung von mehr als zweimal in Folge ist nicht möglich. Eine Unterbrechung von zwei Förderrunden ist erforderlich; das Programm „Cultural Bridge“ ist hiervon ausgenommen.
- Wiederholte unveränderte Antragstellung eines nicht bewilligten Vorhabens.
- Schulprojekte, Projekte in Kooperation mit ausschließlich einer oder mehreren Schulen.
- Anträge von bereits begonnenen Vorhaben.
- Projekte mit überwiegend investive Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan (Ausstattung und Renovierung Räume, Kauf von Technik, Möbeln etc.).
- Institutionelle Förderungen (laufende Arbeit des Vereins, laufendes Kursprogramm, Jahresprogramm ohne erkennbares, neues Experiment/ohne neue konzeptionelle Fragestellungen, Jahresthemen zur Bearbeitung in den laufenden, regelhaften Kursen/Workshops).
- Anträge von Einzelpersonen.
- Projekte, die nur im Ausland stattfinden.
- Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland.
- Festivals:
- Anträge für Festivals ohne Beteiligungsformate in der Konzeption, Programmierung (Partzipation muss sich auf die Konzeption eines Festivals beziehen, Mitmach-Möglichkeiten während des Festivals reichen nicht aus)
- Jährlich stattfindende Festivals ohne konzeptionelle Änderung (gilt auch für Festivals mit Beteiligungsformate, es sei denn die Beteiligungsformte sind die konzeptionelle Änderung)
- Förderzuständigkeit nicht gegeben:
- Künstler*innen-Residenzen zur künstlerischen Produktion, Künstlerstipendien / Künstlerförderung
- Rein künstlerische Produktionen, Konzertveranstaltungen oder Ausstellungen ohne Partizipation in Konzeption/Programmierung (für alle Sparten)
- Projekte der Filmförderung (reines Filmschaffen, Filmwirtschaftsfokus, Autor*innenfilme, Dokumentationsfilme ohne Partizipation)
- Projekte der Präventionsarbeit ohne künstlerischen Anteil (z.B. Suchtprävention, Ernährungsberatung, Gewaltprävention)
- Kulturpädagogische Begleitprogramme (Vermittlungsworkshops zu Ausstellungen ohne soziokulturelle Fragestellungen)
- Ferienfreizeiten (Kern des Vorhabens ist die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne soziokulturelle Fragestellungen)
- Reine interne Fortbildungsprojekte (Ausschluss nur bei Allgemeine Projektförderung, kein Ausschluss bei Profil:Soziokultur)
- Träger*innen, die für das beantragte Projekt gleichzeitig eine bewilligte Kofinanzierung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer von der BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Kulturstiftung des Bundes, Amateurmusikfonds, Förderprogramm „Aller.Land“, TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel“ etc.) erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Jede*r Träger*in darf pro Ausschreibungsrunde nur einen Förderantrag stellen. Wenn im Mai Profil: Soziokultur (Prozessförderung) ausgeschrieben wird, muss sich der/die Träger*in entscheiden, ob er/sie entweder einen Projekt-Antrag oder einen Prozess-Antrag stellt. Es ist nicht möglich, in beiden Förderprogrammen gleichzeitig einen Antrag zu stellen.
Den Antrag reichst du digital über das Antrags-Portal ein. Vor der ersten Nutzung des Antrags-Portals musst du dich neu registrieren.
Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt.
Geänderte Kosten- und Finanzierungspläne müssen nicht im Antragsvordruck geändert werden, sonden können formlos zugesandt werden.
Hier findest du einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle).
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Förderung entscheidet ausschließlich das Kuratorium auf seinen Auswahlsitzungen.
- Antragsfrist 2. Mai: Ende Juni / Anfang Juli des Antrags-Jahres
- Antragsfrist 2. November: Anfang / Mitte Januar des Folgejahres
Medien/Hilfen/Downloads
Der Fonds Soziokultur bietet Online-Informationsveranstaltungen an. Die Termine, die Anzahl der freien Plätze sowie die Anmeldung findest du hier.
Weitere Informationen:
- Artikel "Wie schreibe ich einen guten Antrag"
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
01. Oktober 2024