Allgemeine Projektförderung
Kulturstiftung des Bundes
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Interdisziplinär
Formate
Ausstellung/Präsentation
Deadline
31. Januar 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
50.000 - 100.000€, > 100.000€
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
6110 Halle an der Saale, Deutschland
Ansprechperson
Marie Cathleen Haff
Leiterin Allgemeine Projektförderung
Tel.:
Beratung
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Programmbeschreibung
In der offenen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können zweimal im Jahr Anträge für alle Sparten gestellt werden. Eine mit Expert*innen aller Sparten besetzte Jury gibt zweimal im Jahr dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Förderempfehlungen. Der Vorstand entscheidet über Anträge unter 250.000 €. Förderentscheidungen ab 250.000 € bedürfen darüber hinaus der Zustimmung des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes.
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für aktuelle Projekte, die sich eindeutig dem internationalen Kontext zuordnen lassen oder in eine andere unstreitige Förderkompetenz des Bundes fallen. Als "Projekt" gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.
Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens mit zeitgenössischem Bezug gewährt werden, insbesondere für Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben. Die Sichtbarkeit des Projekts in Deutschland muss gewährleistet sein. Im Rahmen einer Förderung erstellte Medien müssen stets zumindest auch in deutscher Sprache verfasst werden.
Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks ausgereicht.
Institution
Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes wurde im Jahr 2002 durch die Bundesregierung, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, gegründet. Sie fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Photographie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben.
Antragsfrist
Die nächste Jurysitzung findet im Frühjahr 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 47. Jurysitzung ist der 31. Januar 2025.
Förderzeitraum
Die Kulturstiftung des Bundes fördert nur Projekte, deren Durchführung nicht vor der Förderentscheidung der Stiftung begonnen hat.
Förderbedingungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig, Internationale(r) Kontext/Kooperation
Förderkriterien
Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer antragstellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich.
Als Projekt im »internationalen Kontext« stuft die Kulturstiftung des Bundes in der Regel solche Vorhaben ein,
- die in Kooperation mit zumindest einem Träger durchgeführt werden, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik hat,
- oder für die die Durchführung von zumindest einer Teilveranstaltung außerhalb des deutschen Staatsgebietes wesentlich ist,
- oder die unter schwerpunktmäßiger Mitwirkung von Kulturschaffenden aus verschiedenen Staaten zustande kommen,
- oder für deren Vorbereitung und Recherche internationale Zusammenarbeit notwendig ist
- oder die eine Vielzahl von Mitwirkenden oder Teilvorhaben vernetzen
- oder die Beteiligung international herausragender Institutionen erfordern.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, schätzt der Vorstand ein Vorhaben nur dann als Projekt im internationalen Kontext ein, wenn es aufgrund herausragender inhaltlicher Bedeutung weit über den nationalen Bereich hinausreicht.
Die Mindestantragshöhe beträgt 50.000 €. Die Finanzierung des Projekts muss einen gesicherten Anteil an monetären Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Besondere Kriterien
Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.
Die Kulturstiftung des Bundes leistet keine institutionelle Förderung, sondern ausschließlich Projektförderung; sie unterstützt grundsätzlich keine Ankäufe, keine baulichen Maßnahmen, keine reinen Gastspiele im Ausland und gewährt keine reinen Druckkostenzuschüsse.
Die Kulturstiftung des Bundes fördert grundsätzlich keine Veranstaltungsreihen oder auf regelmäßige Wiederholung ausgerichteten Projekte. Unabhängig hiervon grundsätzlich förderfähig sind indes Teile oder Einzelvorhaben von Veranstaltungsreihen oder regelmäßig wiederholten Projekten.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Für Förderanträge in der Allgemeinen Projektförderung sowie in den antragsoffenen Programmen oder Fonds stellt die Kulturstiftung des Bundes auf ihrer Website spezifische Online-Tools bereit, die verpflichtend zu nutzen sind. Die Anträge müssen zumindest auch in deutscher Sprache gestellt werden.
Zusätzlich zum Online-Antrag werden zum Antragsschluss folgende Unterlagen benötigt, die du bei dem Online-Formular hochladen kannst:
- schriftliche Zusicherung der von dir angegebenen künstlerischen Leitung (z.B. bei Ausstellungen: Kurator*in oder bei Theaterproduktionen: Regie) bzw. von vergleichbar Verantwortlichen, dass diese am Projekt mitwirken,
- schriftliche Zusagen (falls diese noch nicht vorliegen: Absichtserklärungen) anderer Förderer (Muster "Zusage/Absichtserklärung anderer Förderer" (Doc, 25 KB)),
- schriftliche Zusicherung Ihrer Kooperationspartner (z.B. Spielstätten, Veranstaltungsorte) mit Angabe der finanziellen Beteiligung am Projekt (Muster "Zusicherung der Kooperationspartner" (Doc 23,5 KB)),
- die Langfassung A4 Hochformat des Kosten- und Finanzierungsplanes auf 2 Seiten (Muster Kosten- und Finanzierungsplan)
- eine ausführliche Künstlerliste mit Angabe des Herkunftslandes und Kurzbiografie,
- eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 10 Seiten).
Medien/Hilfen/Downloads
Alle Informationen zu den Förderbedingungen findest du in den Allgemeinen Förderrichtlinien, den Fördergrundsätzen sowie in den FAQs.
Termine zur Online-Beratung:
- 04. Dezember 2024, 11:00–12:30 Uhr
- 17. Dezember 2024, 15:00–16:30 Uhr
- 15. Januar 2025, 9:30–10:30 Uhr
Wenn du an einem der Beratungs-Tutorials teilnehmen möchtest, melde dich gern unter onlineberatung-ap(at)kulturstiftung-bund.de an.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
19. November 2024