Allgemeine Projektförderung
Kulturstiftung des Bundes
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Interdisziplinär
Formate
Ausstellung/Präsentation
Deadline
31. Januar 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
50.000 - 100.000€, > 100.000€
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
6110 Halle an der Saale, Deutschland
Ansprechperson
Marie Cathleen Haff
Leiterin Allgemeine Projektförderung
Tel.:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.
Institution
Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes wurde im Jahr 2002 durch die Bundesregierung, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, gegründet. Sie fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Photographie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben.
Antragsfrist
Der Einsendeschluss für die 46. Jurysitzung ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt.
Förderbedingungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig, Internationale(r) Kontext/Kooperation
Förderkriterien
Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich.
Als Projekt im »internationalen Kontext« stuft die Kulturstiftung des Bundes in der Regel solche Vorhaben ein,
- die in Kooperation mit zumindest einem Träger durchgeführt werden, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik hat,
- oder für die die Durchführung von zumindest einer Teilveranstaltung außerhalb des deutschen Staatsgebietes wesentlich ist,
- oder die unter schwerpunktmäßiger Mitwirkung von Kulturschaffenden aus verschiedenen Staaten zustande kommen,
- oder für deren Vorbereitung und Recherche internationale Zusammenarbeit notwendig ist
- oder die eine Vielzahl von Mitwirkenden oder Teilvorhaben vernetzen
- oder die Beteiligung international herausragender Institutionen erfordern.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, schätzt der Vorstand ein Vorhaben nur dann als Projekt im internationalen Kontext ein, wenn es aufgrund herausragender inhaltlicher Bedeutung weit über den nationalen Bereich hinausreicht.
Die Mindestantragshöhe beträgt 50.000 Euro. Die Finanzierung des Projekts muss einen gesicherten Anteil an monetären Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Besondere Kriterien
Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Über das Antragsformular kannst du deinen Förderantrag online stellen.
Wenn du Probleme mit dem Ausfüllen hast, sende deine Fragen bitte per E-Mail an: support(at)kulturstiftung-bund.de
Jury/Entscheidungsgremium
Christl Baur, Yvonne Büdenhölzer, Markus Draper, Dr. Iris Edenheiser, Dr. Thomas Köhler, Dr. Mahret Ifeoma Kupka, Matthias Mohr, Lydia Rilling, Alexander Suckel, Prof. Dr. Mirjam Wenzel, Julia Wissert, Franciska Zólyom
Medien/Hilfen/Downloads
Weitere Informationen kannst du den Allgemeinen Förderrichtlinien, den Fördergrundsätzen sowie in den FAQs entnehmen.
Bezüglich Nachfragen zu den Förderbedingungen und der Antragsstellung werden Beratungstermine für ein Online-Tutorial angeboten. Die Termine kannst du der Webseite entnehmen. Wenn du an einem der Beratungs-Tutorials teilnehmen möchtest, melde dich gern unter onlineberatung-ap@kulturstiftung-bund.de an. Die Sitzung findet in deutscher Sprache statt.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
09. Juli 2024