Arbeitsaufenthalt im Studio für Elektroakustische Musik
Akademie der Künste
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Musik
Deadline
30. Juni 2025
Projektstart
1. September 2025
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
nicht monetär
Akademie der Künste
Pariser Platz 4
10117 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Studio für Elektroakustische Musik
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste fördert neue Initiativen und inspirierender Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.
Institution
Akademie der Künste
Gegründet im Jahre 1696, gehört die Akademie der Künste in Berlin zu den ältesten europäischen Kulturinstituten. Sie ist eine internationale Gemeinschaft von Künstler*innen. Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, „…die Künste zu fördern und die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten. Die Akademie der Künste spricht aus selbständiger Verantwortung. Sie soll von der Hauptstadt Berlin ausgehend internationale Wirkung entfalten und sich als national bedeutsame Einrichtung der kulturellen Entwicklung sowie der Pflege des kulturellen Erbes widmen. Die Akademie der Künste berät und unterstützt die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur“. – So steht es im Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste vom 1. Mai 2005, das die Übernahme der Akademie in die Trägerschaft des Bundes regelt.
Antragsfrist
Bewerbungsschluss für den Zetraum April bis Juni ist der 31. Januar des jeweiligen Jahres.
Bewerbungsschluss für den Zetiraum Spetember bis November ist der 30. Juni des jeweiligen Jahres.
Förderzeitraum
Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat*innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten folgender Kategorien zu bewerben:
- Projektvorschläge von Künstler*innen zur Schaffung neuer instrumenteller und live-elektronischer Werke
- Arbeiten zu Akusmatik, Computermusik und Radiokunst sowie anderer Formen elektroakustischer Musik und Klangkunst
- Projektvorschläge von Künstler*innen aller Disziplinen, die Klang als zentrales Element ihrer künstlerischen Arbeit ansehen
- Projekte kuratorischer, verlegerischer und pädagogischer Art, die sich auf dem Gebiet klangbasierte Kunstpraxis bewegen, insbesondere solche, die inhaltlich Bezug auf die Akademie der Künste nehmen
- Eigenständige Rechercheprojekte im Bereich der Akustik, Computer- und Musikwissenschaften, namentlich der Software-Entwicklung, Verräumlichung oder Netzwerk-Technologien
Weitere Kriterien
Die Förderung ist prinzipiell nicht mit einer Unterkunft verbunden, in Einzelfällen ist eine Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und bestehenden Programmen wird ausdrücklich begrüßt. Mit der Einreichung eines Projektvorschlags erkennen die Bewerber*innen die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung an.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen sollten folgendes beinhalten:
- Kurzbiografie, künstlerisches Portfolio (max. zwei Seiten)
- Titel und Projektbeschreibung (ca. eine Seite)
- Technische Anforderungen
- ggf. audio-visuelle Arbeitsproben
- Erklärung zum Grund der Förderung
- Beabsichtigte Abschlusspräsentation, evtl. mögliche Kooperationspartner*innen
Die Bewerbung für das Aufenthaltsstipendium erfolgt über ein Online-Formular.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch die Leitung und den Beirat des Studios für Elektroakustische Musik.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
12. Dezember 2023