Arbeitsstipendien für Autoren
Deutscher Literaturfonds
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Literatur/Buch
Deadline
30. September 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Deutscher Literaturfonds
Alexandraweg 23
64287 Darmstadt, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Stipendien sind ausschließlich für die künstlerische Fortbildung von professionell arbeitenden deutschsprachigen Autor*innen bestimmt und verstehen sich als Auszeichnung. Entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds e.V. sollen sie der Schaffung von literarischen Werken überdurchschnittlicher und hoher Qualität dienen.
Gefördert werden konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Autor*innen in die Lage zu versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.
Die beantragte Laufzeit des Stipendiums muss sich an der Dauer der Arbeit am Manuskript (ab Vergabesitzung) orientieren. Die beantragte Dauer hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 € pro Monat.
Institution
Deutscher Literaturfonds
Der Deutsche Literaturfonds ist die einzige Institution in der Bundesrepublik Deutschland, die die deutschsprachige Gegenwartsliteratur überregional, marktunabhängig und jenseits politischer Vorgaben fördert. Die alleinige Verantwortung für Aufgaben, Ziele und Entscheidungen tragen sieben literarische Verbände, die den Fonds 1980 gegründet haben. Der Fonds vergibt verschiedene Literatur- und Übersetzungspreise sowie Arbeitsstipendien. Er unterstützt darüber hinaus ambitionierte Literaturzeitschriften, literarische Initiativen an Schulen und Hochschulen oder Maßnahmen zur Sicherung wichtiger literarischer Traditionen für die Gegenwart.
Antragsfrist
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich:
- bis zum 31. März für die Sitzung im Herbst.
- bis zum 30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
Förderzeitraum
Die maximale Laufzeit beträgt ein Jahr, Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Stipendium
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Bewerben können sich Autor*innen, die bereits mindestens eine von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Publikation in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften zählen nicht dazu, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand.
Weitere Kriterien
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.
Eine gleichzeitige Bewerbung auf andere Förderangebote ist möglich, bei einer Bewilligung aber ein gleichzeitiger Bezug anderer Förderungen (Mehrfachförderung) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt. Davon ausgenommen sind Auszeichnungen mit Preisen.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich.
Bei einer Bewerbung sind einzureichen:
- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird (Freitextfeld im Antragsformular, max. 5.000 Zeichen)
- eine Arbeitsprobe von zehn bis zwanzig Seiten, die exemplarisch über das Vorhaben orientiert als PDF (die Arbeitsprobe sollte paginiert sein und mindestens auf der ersten Seite den Namen des Antragsstellers enthalten)
- eine Bio-Bibliographie (Kurzvita und Bibliographie als PDF)
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Förderung entscheidet das Kuratorium oder eine von ihm zu benennende Vergabekommission.
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
11. Februar 2025