Deutsch-polnischer Kulturaustausch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik
Formate
Ausstellung/Präsentation, Filmreihe/Serie
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€, 50.000 - 100.000€, > 100.000€
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Zur Förderung von Projekten auf Grundlage des deutsch-polnischen Vertrages vom 17. Juni 1991 stellt der Bund jährlich 300.000 € aus dem Etat der Kulturstaatsministerin zur Verfügung. Die Projekte sollen unter anderem zur Erhaltung und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen, um die gegenseitige Kenntnis der Kulturen der beiden Länder durch den Dialog zu vertiefen. Die fachliche Bewertung übernimmt eine externe und unabhängige Jury, die zwei Mal im Jahr tagt.
Institution
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde 1998 geschaffen, um die kultur- und medienpolitischen Aktivitäten des Bundes in einer Regierungsbehörde zu bündeln. Aktuell ist Monika Grütters die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist sie unter anderem dafür zuständig die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kultur- und den Medienbereich über die Bundesgesetzgebung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung zu fördern, für die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt Berlin zu sorgen, die kultur- und medienpolitischen Interessen Deutschlands in verschiedenen internationalen Gremien zu vertreten, national bedeutsame Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer von NS-Terrorherrschaft zu fördern und in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten und Institutionen an das Unrecht in der ehemaligen DDR zu erinnern.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Gastspielförderung
Thema
Europa, Integration, interkultureller Austausch
Zielgruppen
Kinder & Jugendliche
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Die Anträge müssen sich auf ein künstlerisches oder kulturelles Vorhaben mit gesamtstaatlicher Relevanz beziehen. Die Projekte müssen einen eindeutigen deutsch-polnischen oder polnischen Kontext aufweisen. Die Projekte sollen der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben. Dabei soll sich das kulturelle Leben der polnischen Mitbürgerinnen und Mitbürger integrativ in der deutschen Kulturszene auswirken. Die Projekte sollen einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten und möglichst in den deutschen und polnischen Medien wahrnehmbar sein. Die BKM kann nur solche Projekte fördern, an deren Durchführung ein erhebliches Bundesinteresse besteht, das ohne diese Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden kann. Laufende oder bereits abgeschlossene Maßnahmen können nicht mit Bundesmitteln finanziert werden. Mit den Vorhaben darf daher vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. In begründeten Ausnahmefällen können auf Antrag Ausnahmen gemäß den Regelungen zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn zugelassen werden.
Art des Antrags
Formular zum Download, per Post
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
06. Juni 2024