Deutscher Filmförderfonds I (DFFF I&II, GMPF)
Filmförderungsanstalt (FFA)
Art der Förderung
Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
gewerbliche Unternehmen/Selbstständige
Sparten/Bereiche
Film/Medien
Formate
Film, Langfilm, Dokumentarfilm, Spielfilm, Animationsfilm, Filmreihe/Serie
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
> 100.000€
Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Jolinde Sawahn
Projektleitung Auftragsverwaltung für die BKM
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Kristin Holst
Teamleitung DFFF
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
DFFF und GMPF sind wirtschaftliche, automatische Fördersysteme der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) für programmfüllende Kino-Filme (DFFF) und High-End-Serien und Filme ohne Erstauswertung im Kino (GMPF), bei denen die Zuwendung als Zuschuss gewährt wird. Anträge können laufend gestellt werden, müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn vorliegen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Finanzierung zu 75 % geschlossen ist.
DFFF I: Nähere Informationen zu DFFF I&II hier.
- Förderanteil von bis zu 20 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten (GHK); bis zu 25 %, wenn diese Kosten 8 Mio. € übersteigen oder sogar 30 % bei zusätzlicher Produktionsförderung durch FFA und BKM
- Maximalbetrag pro Film 4 Mio. €
- antragsberechtigt: Produktionsfirmen
DFFF II:
- der Förderanteil beträgt bis zu 25 % der genehmigten deutschen Herstellungskosten
- Maximalbetrag pro Film 25 Mio. €
- antragsberechtigt: Produktionsdienstleister*innen
GMPF (German Motion Picture Fund):
- Förderanteil bei Serien: bis zu 20 bzw. 25 % der genehmigten deutschen Herstellungskosten; abhängig von den deutschen Herstellungskosten und der Punktzahl im Kulturtest; max. 10 Mio. €
- Förderanteil bei Filmen: bis zu 20 % der genehmigten deutschen Herstellungskosten, max. 2,5 Mio. €
- antragsberechtigt: Produzent*innen
Weitere Informationen findest du hier.
Institution
Filmförderungsanstalt (FFA)
Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird.
Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Antragsfrist
Beim DFFF gibt es keine Antragstermine, sondern eine Einreichung ist laufend möglich und die Projekte werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Anträge müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn vorliegen. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel je nach Antragsvolumen bei 4-8 Wochen.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
DFFF I:
- Für Produzent*innen (Firmen!) kleiner und mittlerer programmfüllender Kino-Produktionen mit Gesamtherstellungskosten von mindestens 1 Mio. € bei Spielfilmen, 200.000 € bei Dokumentarfilmen und 2 Mio. € bei Animationsfilmen
- Mind. 25 % der Gesamtherstellungskosten (GHK) müssen in Deutschland ausgegeben werden; bei GHK von über 20 Mio. € mind. 20 %
DFFF II:
- Für Produktionsdienstleister*innen, die mit der Herstellung eines Films oder Filmteils beauftragt werden, bei Projekten mit GHK ab 20 Mio. Euro
- Deutsche HK von mindestens 8 Mio. Euro bei Spielfilmen bzw. mindestens 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen und Filmen mit virtuell animierten Komponenten
Weitere Informationen zu DFFF 1 sowie die Zuwendungs- und Bewilligungsvoraussetzungen für Produktionsdienstleister*innen (DFFF 2) sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
GMPF (German Motion Picture Fund):
- Für Produzent*innen von High End Serien und von Filmen, die nicht zuerst im Kino ausgewertet werden
- Filme: mit GHK von mindestens 25 Mio. € pro Film
- Serien: mit GHK von mindestens 30.000 € pro Minute bei fiktionalen Serien; 9.000 € pro Minute bei dokumentarischen Serien
Weitere Kriterien
Wichtige Voraussetzungen für die Antragsberechtigung beim German Motion Picture Fund sind:
- Der/die Antragsteller*in muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung mindestens einen programmfüllenden Kinofilm (Referenzfilm) in Deutschland oder in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat hergestellt und in deutschen Kinos ausgewertet haben.
- Eine rein finanzielle Beteiligung des Herstellers ist nicht ausreichend.
- Öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter*innen sowie Anbieter*innen von Videoabrufdiensten sind nicht antragsberechtigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass der/die Antragsteller*in zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Niederlassung in Deutschland haben muss, falls der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Deutschland liegt.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Produktionskosten
Förderfokus
Stärkung der lokalen/regionalen Wirtschaftskraft
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
Bestandsunternehmen
Art des Antrags
per Post, Beratungsgespräch vorab
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Vor jeder Antragstellung ist eine Beratung erforderlich. Der Deutsche Filmförderfonds berät dich gerne persönlich oder telefonisch. Hierzu wendest du dich am besten direkt an einen der Förderreferent*innen.
Der Antrag ist 1-fach und gelocht beim DFFF einzureichen. Das Antragsformular erhältst nach einem Beratungsgespräch von den Förderreferent*innen per Mail. Es ist im Original mit den erforderlichen Anlagen beizulegen. Dazu gehören unter anderem das Kalkulationsschema und der kulturelle Eigenschaftstest. Das Kalkulationsschema ist frei wählbar (DFFF-Schema in Excel, Sesam, Movie Magic, Line Producer). Wichtig ist, dass die Berechnung der verschiedenen Kosten nachvollziehbar geprüft werden kann.
Bitte nummeriere die Anlagen entsprechend und lege das Drehbuch separat bei. Das Drehbuch kann auch in gebundener Form eingereicht werden.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Betreuung der Projekte erfolgt durch die Förderreferent*innen. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge und dauert in der Regel je nach Antragsvolumen 4-8 Wochen. In dieser Zeit sind Nachreichungen jederzeit möglich. Eine erste Rückmeldung zu deinem Projekt erhältst du per Email. Danach hast du nochmals die Möglichkeit, die beanstandeten Punkte zu korrigieren.
Wenn die Prüfung des Projektes abgeschlossen ist, erhältst du einen Zuwendungsbescheid. Hierzu müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und mindestens 75 % der Finanzierung geschlossen sein (ohne den DFFF Zuschuss).
Dein Bescheid enthält alle wichtigen Daten und Fristen, die einzuhalten sind. Bitte denke daran, dass du für die Einhaltung der Fristen verantwortlich bist und die Vorlage der notwendigen Nachweise beim DFFF unaufgefordert erfolgen sollte.
Medien/Hilfen/Downloads
ÜBERSICHT FILMFÖRDERPROGRAMME DEUTSCHLANDS
Diese Broschüre bietet wichtige Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Produzent*innen von nationalen und internationalen
Filmen und hochwertigen Serien.
Guide auf Englisch als pdf: Spotlight on Film Funding in Germany (BKM)
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Letzte Änderung
28. November 2024