Eingliederungszuschuss
Bundesagentur für Arbeit
Art der Förderung
Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Digitale Kunst, Film/Medien, Journalismus/Presse, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur, Interdisziplinär
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg, Deutschland
Ansprechperson
Arbeitgeber-Service (Zentrale)
über Kontaktformular erreichbar
Tel.:
Ansprechperson
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
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E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Mit dem Eingliederungszuschuss wird die Neueinstellung von Arbeitslosen unterstützt. Für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer*innen können Arbeitgeber*innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die neue Arbeitskraft noch nicht über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt oder die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinausgeht sowie bei behinderten und schwerbehinderten Menschen.
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zahlen der/dem Arbeitgeber*in einen zeitlich befristeteten Zuschuss zum Arbeitsentgelt der/des neuen Mitarbeiter*in, damit die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsaufnahme leichter gelingen. Die Höhe und die Dauer hängen dabei vom individuellen Einzelfall ab. Der Eingliederungszuschuss ist an eine Weiterbeschäftigungsverpflichtung über den Förderzeitraum hinaus gebunden.
Institution
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld.
Antragsfrist
Der Antrag ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Arbeitsaufnahme zu stellen.
Förderzeitraum
in der Regel maximal 12 Monate; je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, Alter und Förderungsbedarf der/des Arbeitsnehmer*in bis zu 96 Monate
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber*innen, die arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer*innen mit Förderungsbedarf oder einer Behinderung einstellen. Die Förderung ist an folgende Bedingung geknüpft:
Die eingestellte Person muss über die Förderdauer hinaus weiter in der Firma beschäftigt werden. Die sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht normalerweise der Förderdauer.
Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit der Arbeitskraft und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Er beträgt
- bis zu 50% für maximal 12 Monate
- bis zu 36 Monate für Arbeitnehmer*innen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
- Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen: bis zu 70 Prozent für maximal 24 Monate
- Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate.
Der pauschalisierte Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in die Berechnung des Zuschusses einbezogen. Der Zuschuss für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen vermindert sich nach Ablauf von 12 Monaten jährlich um 10 Prozent. Er unterschreitet 30 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beginnt die Minderung erst nach Ablauf von 24 Monaten.
Weitere Kriterien
Keine Förderung wird vergeben für:
- Arbeitsverhältnisse, die bereits bestanden haben und gekündigt wurden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten
- Einstellung von Personen, die innerhalb der letzten 4 Jahre bereits mehr als 3 Monate versicherungspflichtig in der Organisation beschäftigt waren
Tipp: Zukünftige Arbeitskräfte für die zu besetzende Stelle qualifizieren
Menschlich passt alles, aber es fehlen noch ein paar Fachkenntnisse für die zu besetzende Position? Zum Beispiel IT-Erfahrung oder ein Führerschein. Dann kann der/die neue Mitarbeiter*in unter bestimmten Voraussetzungen eine individuelle Förderung erhalten, die auf die zukünftigen Aufgaben vorbereitet. Das können beispielsweise kurze Lehrgänge oder längere Kurse sein.
Die zuständige Beratungsfachkraft in der Agentur für Arbeit erklärt dir gerne, welche Programme oder Maßnahmen für deine*n Bewerber*in infrage kommen.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Personalkosten
Förderfokus
Arbeitsplätze schaffen/sichern
Fördervoraussetzungen (Wirtschaftsförderung)
Status Arbeitslosigkeit
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 2 Jahre nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen, großes Unternehmen
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Den Eingliederungszuschuss für eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter können Arbeitgeber*innen online per Fragebogen beantragen. Den Fragebogen finden die respektiven Arbeitgeber*innen nach dem Login in den eServices und können ihn von dort aus ausgefüllt an die zuständige Agentur für Arbeit senden.
Medien/Hilfen/Downloads
Einen Flyer mit weiterführenden Informationen finden Arbeitgeber*innen hier.
Eine relevante Broschüre mit Informationen für erfolgreiches Personalmanagement ist hier ersichtlich.
Bei Fragen zum Eingliederungszuschuss hilft die/der Ansprechpartner*in des Arbeitsgeberservice in der zuständigen Agentur für Arbeit gern weiter. Zudem unterstützt die Arbeitsagentur bei der Bewerber*innen-Vorauswahl.
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
12. August 2022