ERP-Gründerkredit – StartGeld
KfW
Art der Förderung
Bürgschaft, Kredit/Darlehen
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Gründungswillige, Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen, nebenberufliche Selbstständigkeit
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Digitale Kunst, Film/Medien, Journalismus/Presse, Literatur/Buch, Musik
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€, 50.000 - 100.000€, > 100.000€
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert Investitionen und Betriebsmittel (laufende Kosten) innerhalb der ersten 5 Jahre der Geschäftstätigkeit. Die maximale Kreditsumme beträgt bis zu 125.000 € (max. 125.000 € pro Vorhaben bzw. max. 50.000 € für Betriebsmittelfinanzierung), um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das Besondere: Die KfW übernimmt 80% des Kreditausfallrisikos. Zudem wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Programme) vergünstigt.
Das Programm richtet sich an Gründer*innen, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen einschließlich gewerblicher Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht in Deutschland. Gefördert wird die Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (z.B. Anschaffung von Maschinen, Computer, Software, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente). Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich (darunter fallen z.B. liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten), ebenso Material- und Warenlagerfinanzierungen.
Institution
KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Seit 1948 setzt sie sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Förderzeitraum
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung: Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Förderfähig sind alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Gefördert werden auch ein Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist, sowie Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Auch eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Antragsberechtigt sind sowohl natürliche Personen als auch gewerbliche Unternehmen. Voraussetzung bei Unternehmen ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.
Weitere Kriterien
Dem Grunde nach ist kein Eigenkapital erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der/die Antragsteller*in nach Möglichkeit vorhandene eigene Mittel einbringen soll. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Auftragsvorfinanzierung/Liquidität, Investitionskosten, Patente/Sicherung von Rechten, Material/Sachkosten, laufende Betriebsausgaben, Personalkosten, Marketingkosten
Förderfokus
Existenzgründung & -festigung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Fördervoraussetzungen (Wirtschaftsförderung)
keine Eigenmittel notwendig, Hausbank/Finanzierungspartner notwendig
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
vor der Gründung, bis 1 Jahr nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, Unternehmensnachfolge
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen
Art des Antrags
Hausbankverfahren
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Der Antrag ist über die Hausbank oder eine*n Finanzierungspartner*in bei der KfW zu stellen. Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen!
Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung sind im Rahmen der Kreditverhandlungen mit dem/der Finanzierungspartner*in zu vereinbaren.
Der/die Antragsteller*in hat die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit sowie die Erfolgsaussichten des Vorhabens anhand geeigneten Zahlenmaterials darzulegen.
Infos zu erforderlichen Unterlagen und Angaben für die Risikoprüfung der KfW erhält man durch Ausfüllen der Checkliste, den Leitfaden Unterlagen für die Risikoprüfung oder unter www.kfw.de/067 im Abschnitt "Formulare und Downloads".
Jury/Entscheidungsgremium
Die KfW prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
Medien/Hilfen/Downloads
Merkblatt - ERP-Gründerkredit - StartGeld
Auf der Programmseite der KfW kann man mit einen Vorab-Check prüfen, ob der ERP-Gründerkredit – StartGeld zum geplanten Vorhaben passt. Unter dem Punkt "So funktioniert's" findet man zudem ein Erklärvideo zur Antragstellung.
Mit dem KfW-Förderassistenten kann der Antrag bei der/dem gewählten Finanzierungspartner*in vorbereitet werden – damit das folgende Bankgespräch schneller zum Ziel führt. Hier gibt es Tipps für das Bankgespräch.
Gefördert durch
Kreditgarantiefazilität: COSME-Programm der EU (Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen) und unter der Investitionsoffensive für Europa errichtete EFSI (Europäischer Fonds für strategische Investitionen)
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
EU, Bund
Letzte Änderung
14. Mai 2022