Festivalförderung
Musicboard Berlin GmbH
Art der Förderung
Projektförderung, Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen
Sparten/Bereiche
Musik
Formate
Festival
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Musicboard Berlin GmbH
Im silent green Kulturquartier, Gerichtstraße 35
13347 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Melike Öztürk
Projektmanagerin
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Mit dem Programm Festivalförderung sollen Berliner Popmusik-Festivals gefördert und ihnen eine Planungsperspektive gegeben werden. Insbesondere Festivals, die Nachwuchstalente aus Musik und Musikwirtschaft involvieren, stehen im Fokus. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
Institution
Musicboard Berlin GmbH
Das Musicboard ist eine bundesweit einzigartige Einrichtung und will Popmusik auf neue, einfallsreiche Art fördern sowie den Diskurs zur Popkultur in Berlin lebendig halten. Es steht für einen wertschätzenden Umgang mit Diversität und eine inhaltsbasierte Musikförderung, bei der die Perspektive der Musiker*innen im Vordergrund steht. Es setzt auf die Mitarbeit und innovative Kraft der Musikschaffenden, ihrer Communities und Kollektive.
Aus einer gemeinsamen Initiative der Berliner Musikszene und des Landes Berlin ins Leben gerufen, wurde das Musicboard 2013 als Fördereinrichtung gegründet. Seit 2015 firmiert das Musicboard als landeseigene GmbH. Das Musicboard unterstützt seitdem aktiv die popkulturelle Musikszene Berlins und agiert dabei als Förderinstitution, zentrale Anlaufstelle, Beraterin und Vermittlerin zugleich. Es verortet Popkultur als treibende Kraft der kulturellen Identität Berlins. Seit 2017 ist die zuständige Verwaltung die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin.
Unter Popmusik versteht das Musicboard Berlin alle Genres und Spielarten der populären Musik, die nicht klar den Sparten der Klassik, der Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
Antragsfrist
nächste Antragsfrist Herbst/Winter 2024
Förderzeitraum
Projekte ab Jahresbeginn des Folgejahres, die bis Ende des Kalenderjahres abgeschlossen sind
Thema
Inklusion, Partizipation/Teilhabe
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Das Programm Festivalförderung fördert ausschließlich:
- Akteur*innen der Popmusikbranche, die in Berlin ansässig sind, das heißt in Berlin wohnen, einen Geschäftssitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte haben. Die Rechtsform der Antragsteller*in (zum Beispiel Natürliche Person, Verein, GmbH) ist für die Entscheidung der Förderung unerheblich.
- Projekte mit einem Gesamtumfang von mindestens 5.000 €
- Projekte, die ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können
- Projekte, die für die Zukunft geplant und noch nicht in der Umsetzung sind
- Projekte, die bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sind
- Projekte, die sich positiv auf die Berliner Popmusikszene und -wirtschaft auswirken und mehrheitlich Künstler*innen mit Lebens- beziehungsweise Schaffensmittelpunkt Berlin involvieren
- Projekte, die die Diversität der Berliner Musikszene widerspiegeln und eine Beteiligung von mindestens 50 % weiblichen*, nicht-binären oder queeren Künstler:innen sicherstellen
- Projekte, die Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion berücksichtigen und mehrheitlich barrierefrei konzipiert sind
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Kinder- und Jugendprojekte sowie Projekte im Bereich der kulturellen Bildung
- Projekte, die sich vor der Bewilligung einer Förderung bereits in der Umsetzung befinden
- Projekte, die bereits aus Mitteln des Landes Berlin gefördert sind
- Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Material/Sachkosten, Personalkosten, Unternehmerlohn/Stipendium/Preisgeld o.ä., Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Produktionskosten, Reisekosten
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich online einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Weitere Anlagen zur Projektbeschreibung, z.B. Spielstättenbescheinigungen, Bestätigungen von Kooperationspartner*innen, Dokumentations- und Informationsmaterial vergangener Projekte
- Kostenaufstellung
aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht, ausschließlich in Form der hierfür vorgesehenen Vorlage
Jury/Entscheidungsgremium
Die Förderungen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2024 setzt sich die Jury für das Programm Festivalförderung wie folgt zusammen:
- Christoph Reimann, Hörfunk-Journalist Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und ByteFM
- Edna Martinez, DJ, Kuratorin Musik- und Klangpraktiken am Haus der Kulturen der Welt
- Melissa Kolukisagil, Kuratorin und Produzentin, Gründerin von İç İçe – Festival für neue anatolische Musik
- Ulrich Hartmann, Musiker und Performer, Leiter des inklusiven Musikprojekts luftsprung live
- Wieland Krämer, Musiker, Mitbegründer Powerline Agency und Flirt99 Musikverlag
Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern gibt es hier.
Medien/Hilfen/Downloads
Formulare und Vorlagen stellt das Musicboard als Hilfestellung bereit.
Ausführliche Informationen zur Aufstellung eines detaillierten Finanzierungsplans gibt's im Musicboard Förderguide.
Hinweise, Beratungs- und Fachstellen sowie Leitfäden zur barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen finden sich hier.
Um Fragen rund um die aktuelle Ausschreibung zu beantworten, bietet das Musicboard Online Infocalls an. Der Infocall wird nach Bedarf auf Deutsch und/oder Englisch durchgeführt. Der Call vermittelt Informationen zur Antragstellung über das digitale Antragssystem des Musicboards und zur Durchführung und Abrechnung geförderter Projekte.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
12. April 2024