Filmförderungen MBB
Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (MBB)
Art der Förderung
Kredit/Darlehen, Projektförderung, Zuschuss/Zuwendung
Sparten/Bereiche
Film/Medien
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€, 50.000 - 100.000€, > 100.000€
Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (MBB)
August-Bebel-Straße 28
14482 Potsdam-Babelsberg, Deutschland
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Programmbeschreibung
Gegenstand der Förderung ist das audiovisuelle Film- und Medienschaffen in allen Phasen der Entstehung und der Verwertung einschließlich des Filmabspiels. Ferner werden innovative audiovisuelle Inhalte und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Medienwirtschaft gefördert. Das Medienboard fördert Projekte in den folgenden Kategorien:
- Förderung der Stoff- und Projektentwicklung,
- Förderung der Produktion von Filmen,
- Förderung der Produktion von Nachwuchsfilmen,
- Förderung der Produktion von Fernseh-, VOD- Filmen und seriellen Formaten
Institution
Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (MBB)
Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ist von den Ländern Berlin und Brandenburg beauftragt worden, die Entwicklung des audiovisuellen Sektors in der gemeinsamen Medienregion zu fördern und ihn damit in Deutschland und Europa zu stärken. Die Ziele der Förderung sind, die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Berlin-Brandenburger Medienkultur und -wirtschaft zu unterstützen, ein vielfältiges und qualitativ profiliertes Film-, Fernseh- und Medienschaffen in Berlin-Brandenburg zu ermöglichen, den Nachwuchs zu fördern, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Medienunternehmen, insbesondere der unabhängigen Produktionsfirmen und der technischen Dienstleister*innen mit der dazu notwendigen Infrastruktur in der Region zu stärken und die Region im In- und Ausland zu präsentieren.
Um die Innovation in der audiovisuellen Kreativbranche zu unterstützen, bietet das MBB eigene Veranstaltungsformate an. Außerdem werden Veranstaltungen mit einem Fokus auf die Zukunft audiovisueller Medien unterstützt.
Antragsfrist
Die Einreichtermine des Medienboards können hier eingesehen werden. Bitte beachte, dass vor der Antragstellung ein Antragsgespräch notwendig ist, für welches ebenfalls Fristen zu beachten sind.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Für die Förderung sind neben der Förderrichtlinie die vom Medienboard erstellten und unter www.medienboard.de abrufbaren Merkblätter maßgeblich, denen detaillierte Einzelheiten zu den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen des Förderverfahrens und der einzelnen Förderkategorien zu entnehmen sind.
Fördermittel des Medienboard können nach Maßgabe des Art. 8 AGVO mit Fördermitteln anderer Förderinstitutionen kumuliert werden. Soweit nach deutschem oder europäischem Recht Höchstgrenzen für die Kumulierung von staatlichen Fördermitteln festgelegt sind, gelten diese auch für die Förderung nach dieser Förderrichtlinie.
Fördermittel sollen Unternehmen gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung einen Geschäftssitz, eine Niederlassung oder zumindest eine Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben. Davon abweichend kann ein Projekt auch dann gefördert werden, wenn die Förderung im besonderen medienkulturellen oder medienwirtschaftlichen Interesse von Berlin-Brandenburg liegt.
Mit der Arbeit an den Projekten darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen worden sein. Nach Antragstellung kann auf besonderen Antrag der Antragsteller*in, die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt werden. Die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet keinen Anspruch auf Förderung. Das Risiko, dass dem Zuwendungsantrag ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, liegt bei der/dem Antragsteller*in.
Projektkosten sind branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung zu kalkulieren. Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist, dass der/die Antragsteller*in sich mit einem Eigenanteil an der Finanzierung des Projektes beteiligt. Die Förderung ist ein bedingt rückzahlbares Darlehen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Regionaleffekt beachtet wird. Der Regionaleffekt entspricht dem Betrag der anerkannten Herstellungskosten, der in Berlin und Brandenburg ausgegeben wird. Verringert sich der im Förderantrag angegebene Regionaleffekt, bedarf dies der Zustimmung durch Medienboard, allerdings sollen mindestens die gewährten Fördermittel in der Region ausgegeben werden. Auf den Regionaleffekt kann vom Medienboard ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ein besonderes Interesse der Region an dem Projekt besteht. Unbeschadet hiervon können wenigstens 20 % der Herstellungskosten in einem anderen Land der Europäischen Gemeinschaft ausgegeben werden.
Förderfokus
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der lokalen/regionalen Wirtschaftskraft
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen, großes Unternehmen
Art des Antrags
Beratungsgespräch vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Im Vorfeld ist ein Antragsgespräch erforderlich, auch hierfür sind die entsprechenden Fristen zu beachten. Antragsformulare werden erst nach Rücksprache mit der*dem Förderreferent*in ausgehändigt. Die schriftliche Antragstellung muss fristgerecht unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare (online) erfolgen. Die Anträge sind digital im onlinebasierten Antragsportal zu stellen. Die für die Antragstellung notwendigen Dokumente sind im Portal benannt bzw. kenntlich gemacht und hoch zu laden. Unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt, sofern Antragsteller*in sie trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig vervollständigt.
Jury/Entscheidungsgremium
Medienboard entscheidet nach Prüfung der Antragsunterlagen in der Regel zu
festgelegten Terminen über die Vergabe der Fördermittel.
Im Falle der positiven Entscheidung erfolgt eine schriftliche Förderzusage des
Medienboard. Die Zusage erlischt, wenn nicht innerhalb von maximal sechs Monaten nach ihrer Erteilung die Gesamtfinanzierung des Projektes nachgewiesen ist. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.
Fördergebiet
Land Berlin
Letzte Änderung
05. Oktober 2023