Gastspielförderung
Bureau du Theatre et de la danse | Institut Français Deutschland
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche
Darstellende Kunst
Formate
Aufführung/Performance
Deadline
30. Juni 2025
Bureau du Theatre et de la danse | Institut Français Deutschland
Pariser Platz 5
10117 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Förderung von Gastspielen französischer Produktionen ist eine zentrale Aufgabe des Büros für Theater und Tanz. Sie ermöglicht jedes Jahr Besuche von Künstler*innen und Gastaufführungen ihrer Werke und bietet französischen Kunstschaffenden die Gelegenheit, ihre Lebendigkeit und Vielfalt unter Beweis zu stellen. Mit einem partnerschaftlichen Ansatz steht das Büro für Theater und Tanz den wichtigsten Multiplikatoren in Deutschland beratend zur Seite und nimmt eine Vermittlerrolle zwischen den französischen und deutschen Bühnen ein.
Das Büro für Theater und Tanz trägt aktiv dazu bei, dass zeitgenössische französische Bühnenproduktionen in Deutschland Bekanntheit erlangen. Dazu kann es interessierten Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen, Unterstützung finanzieller oder logistischer Art oder in Form von Werbung gewähren.
Das Büro für Theater und Tanz übernimmt außerdem eine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit zwischen französischen Künstler*innen und deutschen Intendant*innen.
Thematische Begegnungen, die sogenannten FOCUS, ermöglichen es Intendant*innen aus Frankreich und Deutschland, neue Künstler*innen aus dem Partnerland zu entdecken. Anlässlich eines Festivals oder eines Veranstaltungshöhepunkts kommen professionelle Akteure zeitgenössischer deutscher und französischer Bühnen rund um ein reichhaltiges Programm mit vielen Aufführungen und Begegnungen zusammen.
Institution
Bureau du Theatre et de la danse | Institut Français Deutschland
Die Instituts français bestehen aus über 200 Einrichtungen weltweit, die sich auf internationaler Ebene für die Verbreitung der französischen Sprache und Kultur sowie für die Weiterentwicklung des interkulturellen Austauschs einsetzen.
Antragsfrist
Jährlich werden drei Förderprojekte mit Antragsfristen am 30. Oktober, 28. Februar und 30. Juni für Produktionen ausgeschrieben, die frühestens drei Monate nach der Antragstellung Premiere feiern. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens eine Woche nach Ende jeder Frist.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Gastspielförderung
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Bevorzugt werden Projekte, die strukturierend für den deutsch-französischen Austausch wirken, indem sie z.B.:
- Im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen (einzelne Aufführungen von Künstler*innen werden nicht bevorzugt);
- Künstler*innen aus Frankreich einladen, die noch nicht so oft in Deutschland zu sehen waren (Premieren von Stücken oder deutsche Erstaufführungen von Künstler*innen werden besonders bevorzugt).
Weitere Kriterien
Das Büro für Theater und Tanz veranstaltet immer wieder thematische Schwerpunkte, um einer spezifischen Sparte der französischen Theater- und Tanzszene in Deutschland eine Bühne zu geben. In diesem Sinne erhalten die beteiligten deutschen Veranstalter*innen zweckgebundene Fördermittel und das BTD wirbt in der deutschen Fachwelt für das gemeinsame Programm.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Um die Antragstellung zu vereinfachen, hat das BTD ein digitales Formular eingeführt, das vollständig online ausgefüllt werden kann.
Fördergebiet
Deutschland, EU
Mittelherkunft der Institution
andere
Letzte Änderung
03. Dezember 2024