Anwesenheitsstipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Seit 2013 schreibt das Künstlerhaus Balmoral Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema aus, die/das zu Beginn des Bewerbungszeitraumes Anfang März eines jeden Jahres bekannt gegeben wird. Dieses bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstler*innen intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstler*innen, Referent*innen, Dozent*innen und Kurator*innen usw.
Wenn möglich, wird für alle geförderten Stipendiat*innen eines Jahrgangs eine Abschlussausstellung im Anschluss an die Stipendien realisiert.
Das Jahresthema für die Anwesenheitsstipendien 2024 lautet
»Immersiones. Vom Eintauchen bis hin zum Sichauflösen in anderen Sphären«
Bei diesem Jahresthema geht es einerseits um die künstlerische Gestaltung immersiver Situationen, Räume und Bilder und andererseits um die Auseinandersetzung mit den mentalen Implikationen und Voraussetzungen immersiver Erfahrungen.
Eine zentrale Rolle nimmt auch die (kritische) Reflexion und Bestimmung des Begriffs des Immersiven ein, der im Kontext der zeitgenössischen Kunst vorrangig mit technischen Entwicklungen und Möglichkeiten (zum Beispiel AR/VR) in Verbindung gebracht wird.
Im Vordergrund stehen Erfahrungen des vollkommenen Eingetauchtseins. Das Eintauchen in etwas und die Wechselwirkung damit sollen künstlerisch ausgeleuchtet, erprobt und befühlt werden.
Was ist Immersion?
Die Erfahrung der Immersion reicht historisch vom Wandfresko bis zum interaktiven Bildraum und wirkt oft zusammen mit dem Prinzip des Illusionismus. Meist hat das Eintauchen in eine Sphäre zur Bedingung, dass ein separates Feld von der wirklichen Umgebung isoliert erscheint und dass von diesem Feld eine (sinnliche) Attraktion ausgeht.
Immersion erfahren wir nicht erst seitdem es Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR), nicht erst seit es virtuelle Museen und Galerieräume gibt oder das Metaverse (Facebook) an unsere Tür klopft. Sie reicht zurück bis zum 360-Grad-Freskenraum, fand Nachfolger und Exegeten im Panorama, Stereopticon, Cinéorama oder IMAX-Kino. Komplexe Medien und Möglichkeiten stehen uns heute zur Verfügung. An unseren Händen festgewachsene Smartphones sind die augenscheinlichsten. Längst sind aber reaktive Bild-Klang-Welten auf dem Vormarsch. Und durch Avatare, mit denen wir neues Land erobern, winken schier unendlich sich ausdehnende Zonen und immersive Erfahrungen.
Trotz einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema: Immersion bietet auch - außerhalb der täglichen Vertaktung des Lebens - Krafträume an. Orte, an denen wir uns gegenüber dem Trivialen erheben (Transzendenz) und zu etwas (beispielsweise einem großen Ganzen) in Beziehung setzen können.
Das Potenzial des Themas in der Kunst: u.a. Spannungssituationen während des Werkerlebens, Pendeln zwischen Scheinwelt und Selbstreferenz, Zustände ausleuchten wie “heimatlos” oder “weltenlos”.
Die Balmoral-Stipendien sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend.
Die Stipendien sind mit 1.400 € pro Monat zzgl. Reisekostenzuschuss für die Anreise dotiert.
Die Stipendiat*innen nehmen während ihres Stipendiums festen Wohnsitz in Bad Ems (Anmeldung verpflichtend). Während ihres Stipendiums sollten die Künstlerinnen und Künstler frei von allen beruflichen Verpflichtungen sein.
Den Stipendiat*innen stehen im Künstlerhaus ein vollständig eingerichteter Wohn-/Schlafraum mit Dusche/WC sowie ein Atelier kostenfrei zur Verfügung. Bedingt durch die historischen Vorgaben ist das Gebäude nicht barrierefrei und die Wohn- und Arbeitsstudios sind in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. Die Nutzungsbedingungen regelt die Hausordnung, die zu beachten der/die Stipendiat*in verpflichtet ist. Das Künstlerhaus trägt sämtliche Nebenkosten einschließlich Wasser, Strom und Heizung. Aufenthaltsraum, Speisezimmer und Küche werden gemeinschaftlich genutzt. Das Mitbringen von Haustieren in das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist nicht möglich.
Den Stipendiat*innen steht eine Bibliothek mit ca. 6.000 Büchern, hauptsächlich zur modernen und Gegenwartskunst sowie den wichtigsten Kunstzeitschriften, kostenlos zur Verfügung.
Institution
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral vergibt zur Förderung der zeitgenössischen Bildenden Kunst Stipendien an Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt.
Das Künstlerhaus ist ein Ort der Begegnung, der künstlerischen Produktion und der theoretischen Reflexion. Seit seiner Gründung im Jahr 1995 werden alle Disziplinen der Bildenden Kunst unterstützt. Das Künstlerhaus wirkt durch Ausstellungen, Vorträge und weitere Veranstaltungen in die Öffentlichkeit, wodurch ein intensiver Dialog zwischen Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Kunstinteressierten etabliert wird.
Das Künstlerhaus befindet sich in einer historischen Villa, die im Besitz eines Zweckverbandes ist, dem der Rhein-Lahn-Kreis, die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, die Stadt Bad Ems und die Staatsbad Bad Ems GmbH angehören.
Antragsfrist
Der Bewerbungszeitraum läuft von Anfang März bis Ende April eines jeden Jahres.
Förderzeitraum
Drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von vier Monaten vergeben und drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von acht Monaten vergeben.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstler*innen ohne Altersbeschränkung bewerben.
Bewerber*innen für die Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstler*innen müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidakt*innen, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.
Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.
Bitte beachte: Die Bewerbung um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium ist nur für vier oder acht Monate zulässig. Bewerbungen um mehrere Stipendien mit erforderlichem Bezug zu Rheinland-Pfalz in einem Jahr sind nicht zulässig.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
Abgelehnte Bewerber*innen dürfen sich im Folgejahr nicht – auch nicht für ein anderes Stipendium – bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.
Achtung: Seit 2015 dürfen sich Künstler*innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Stipendium bewerben, das heißt dreimal um ein Projektstipendium, dreimal um ein Paris-Stipendium etc. (bisherige Bewerbungen eingeschlossen), allerdings nur alle zwei Jahre.
Die Zuerkennung eines Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren nach Ende des Stipendiums eine erneute Bewerbung aus, z. B. Stipendium in 2020, keine Bewerbung möglich bis einschließlich 2025.
Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Stipendium schon einmal zuerkannt wurde.
Art des Antrags
Formular zum Download, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen (bitte keine Originale einreichen!)
- 2-seitiges Bewerbungsformular mit Passfoto
- Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen
- Abschlusszeugnis
- Erläuterungen zu künstlerischer Arbeit und Zielen während des Stipendienaufenthaltes (insgesamt max. 300 Wörter)
- Max. 10 Fotos oder sonstiges Bildmaterial der künstlerischen Arbeiten (max. DIN A4, keine Diapositive, keine Foto-CDs, keine Mac-Daten-CDs)
optional:
- max. 1 Ausstellungskatalog; kein Gruppenkatalog
- max. 1 Videodatei im Format mp4; nicht länger als 15 Minuten per WeTransfer an info@balmoral.de; Dateiname: Name, Titel und Stipendium
Die Bewerbungsunterlagen dürfen das Format DIN A4 und mit Verpackung ein Gewicht von 2 kg nicht überschreiten.
Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsformular
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein 2-seitiges Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben der Bewerbung beiliegen. Bewerbungen ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular werden nicht zugelassen. Hier findest du das Bewerbungsformular für vier Monate und hier das Bewerbungsformular für acht Monate.
Rückversand
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur nach Zahlungseingang in Höhe von 15 € auf dem im Bewerbungsformular genannten Konto. Zahlungseingänge nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachte: Ist der Vermerk zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht angekreuzt, werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens automatisch vernichtet.
Haftungsausschluss
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral übernimmt keine Haftung für eingesandte Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungen sind zu richten an:
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
Der Eingang wird nach Erfassung der Daten per E-Mail bestätigt. Dies kann bis zu 4 Wochen nach Bewerbungsschluss dauern.
Bitte vermeide die häufigsten Fehler bei der Bewerbung:
- Keine drei Jahre künstlerische Tätigkeit nach Studienabschluss (Anwesenheitsstipendien)Der Beginn des Stipendiums ist maßgeblich!
- Bachelor als Abschluss: erforderlicher Abschluss: M.F.A. oder vergleichbar
- Keine zwei Jahre nach letzter Bewerbung: Eine Bewerbung ist nur alle 2 Jahre möglich!
- Das Abschlusszeugnis fehlt
Jury/Entscheidungsgremium
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen. Die Juror*innen wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerber*innen einzureichen sind.
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerber*innen nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt.
Fördergebiet
Welt
Letzte Änderung
02. Oktober 2023