Kofinanzierungsfonds
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur
Formate
Ausstellung/Präsentation, Filmreihe/Serie, Lesung, Übersetzung
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
< 500€, 1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Eliza Posny
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstler*innen sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Anträge sollen mindestens 4 Wochen vor Antragsfrist des Hauptmittelgebers eingereicht werden.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Thema
Europa
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Der/die Antragstellende muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt. Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Künstler*innen bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten. Die Kunstschaffenden dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein. In der Regel gilt eine maximale Antragssumme von 50.000 Euro pro Jahr pro Antragsteller*in. Investive Maßnahmen werden nicht unterstützt.
Art des Antrags
per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung ist nur elektronisch möglich.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Jury wird aus den Jurys und Beiräten zusammengesetzt, die im Jahr des Vergabeverfahrens auch für andere Förderprogramme jurieren. Der Jury gehören an: Frau Sabine Hentzsch, Frau Astrid Kaminski, Frau Sophie Aumüller und Herr Christoph Tannert.
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
21. September 2023