Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung: Tanz und Theater machen stark
Bundesverband Freie Darstellende Künste
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Kulturelle Bildung
Formate
Theater- oder Tanzstück
Deadline
15. Mai 2025
Projektstart
15. Juli 2025
Bundesverband Freie Darstellende Künste
Mariannenplatz 2
10997 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Eckhard Mittelstädt
Projektleitung
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Stefanie Deutschmann
Projektmitarbeit
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
„tanz + theater machen stark“ ist Teil des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. „tanz + theater machen stark“ initiiert lokale Bündnisse, bestehend aus mindestens drei Partner*innen, die sich mit theaterpädagogischen Projekten an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten.
"tanz + theater machen stark" ist in drei Programmphasen aufgeteilt. Die einzelnen Programmphasen bauen aufeinander auf. Phase 1 und Phase 2 gehören jedoch immer zusammen und müssen zusammen beantragt werden. Einzig das Ferien-Intensivangebot kann einzeln beantragt werden. Das Projekt sollte analog zu den Programmphasen geplant werden:
- Phase 1 "Begegnen, partizipieren und ausprobieren (Aktivierung)"
- Phase 2 "Recherchieren, probieren und präsentieren"
- Phase 3 "Veröffentlichen, reflektieren, vermitteln"
- Vernetzungstreffen
Institution
Bundesverband Freie Darstellende Künste
Der BFDK ist der Bundesverband Freie Darstellende Künste, eine der tragenden Säulen der bundesdeutschen Theaterlandschaft. Er wurde 1990 als Bundesverband Freier Theater gegründet und gehört zu den großen Theaterverbänden Deutschlands. Als Dachverband von 16 Landesverbänden und 4 assoziierten Verbänden, vertritt er auf Bundesebene die Interessen seiner über 2.300 Mitglieder. Ob Theater- und Tanzhäuser, Kollektive oder Einzelakteur*innen: Insgesamt repräsentiert der BFDK rund 25.000 Theater- und Tanzschaffende in Deutschland.
Antragsfrist
Es gibt jährlich drei Fristen: zum 15. Februar, zum 15. Mai und zum 15. Oktober.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Gemeinnützigkeit
Thema
Bildung, Partizipation/Teilhabe, Soziales
Zielgruppen
Kinder & Jugendliche
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Gefördert werden Projekte, die als lokale Bündnisse von mindestens drei Partner*innen initiiert werden und die sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten. Kern der Bündnisse im Rahmen von »tanz + theater machen stark« ist eine Fachpartnerschaft zwischen einem Theater und einer pädagogischen Einrichtung.
Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.
Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus.
Das Programm richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche im Altersspektrum ab 3 bis 18 Jahre. Die Erreichung dieser Zielgruppe ist zentrale Aufgabe im Rahmen des Programms. Grundsätzlich stehen die Projekte allen Kindern und Jugendlichen offen,die Mehrheit der Beteiligten sollte aber der Zielgruppe des Programms angehören. Die Entscheidung, ob in altersspezifischen oder altersgemischten Gruppen gearbeitet wird, obliegt dem lokalen Bündnis und richtet sich nach den individuellen Anforderungen vor Ort. Diese sollten in der Projektskizze beschrieben werden.
Für Projekte in diesem Programm gibt es eine Vollfinanzierung, die nicht kombinierbar ist.
Weitere Kriterien
"tanz + theater machen stark" hat in der dritten Förderphase zwei besondere
Programmschwerpunkte gesetzt:
- Ländliche Räume
- Kommunale Bildungslandschaften
Der Kooperationsvertrag ist Bestandteil des Antrags für ein Projekt im Rahmen von "tanz +theater machen stark" und muss bereits mit der Projektskizze eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung stellt er eine Absichtserklärung dar, in der alle Bündnispartner*innen ihre Rollen im Projekt festlegen. Im Kooperationsvertrag sollte auch festgelegt werden, welche*r Bündnispartner*in welche Leistungen und welche Infrastruktur kostenlos in das Projekt einbringt.
Der*Die Antragsteller*in verpflichtet sich zu einem sensiblen, diskriminierungsfreien und respektvollen Umgang mit allen Mitwirkenden und zu einer kinderschutzaffinen Haltung. Diese Verpflichtung nimmt der*die Letztzuwendungsempfänger*in auch in die Kooperationsvereinbarung mit seinen Bündnispartner*innen auf. Durch die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis kann ein Basisschutz vor sexualisierter Gewalt für die am Projekt teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden.
- Hauptamtliche (im Projekt eingesetztes Personal des*der Antragstellers*in, das Kontakt mit Kindern und Jugendlichen hat, sowie hauptberuflich selbstständige Honorarkräfte), einschließlich Freiwilligendienstleistende, müssen immer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn sie volljährig sind und kein einmaliger Vertretungsfall vorliegt.
- In Bündnissen, in denen mindestens ein*e Bündnispartner*in eine Vereinbarung mit einem örtlichen Jugendamt abgeschlossen hat oder ein qualifiziertes Schutzkonzept anwendet, soll darüber hinaus dieses für das gesamte Bündnis gelten.
Art des Antrags
mehrstufiges Bewerbungsverfahren, Formular zum Download, per E-Mail, Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die ausgefüllte Projektskizze muss bis spätestens zur jeweiligen Frist per E-Mail an buendnisse@darstellende-kuenste.de eingehen.
Auf der Ausschreibungsseite findest du die notwendigen Dokumente zur Antragstellung zum Download.
Erst bei positiver Bewertung durch die Jury erfolgt die Aufforderung den Antrag in Kumasta einzustellen.
Jury/Entscheidungsgremium
Das Team von tanz + theater machen stark prüft alle Projektskizzen auf Einhaltung der formalen Kriterien. Anschließend votieren die Regionaljurys unter besonderer Berücksichtigung der Bündnisqualität (regionale Kenntnis) über die Projekte ihrer Region. Die Bundesjury überprüft die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und entscheidet endgültig über die Aufnahme in das Beratungsverfahren.
Medien/Hilfen/Downloads
In der Geschäftsstelle stehen der Leiter des Projektes "tanz+theater machen stark", Eckhard Mittelstädt und die Sachbearbeiterinnen Sonja Linke und Stefanie Deutschmann, neben den fünf regionalen Fachstellen, für die Beratung von Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen gern zur Verfügung.
Gefördert durch
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Letzte Änderung
21. März 2025