Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin Bildende Kunst, Literatur, Tanz - Paris
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur/Buch
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
10.000 - 20.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Sigrid Hilmer
Bereich Internationaler Kulturaustausch
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen bestimmt. Der Auslandsaufenthalt in Paris soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Gastlandes zu erwerben, Entwicklungen der Kunstszene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers/Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstler*innen bereit. Die Stipendien werden in den bereichen Bildende Kunst, Literatur und Tanz vergeben.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Die Stipendien werden in der Regel jeweils im Juli eines Jahres für Aufenthalte im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Förderzeitraum
6 Monate
Thema
interkultureller Austausch
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Die Künstler*innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben. Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort. Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin. Die Künstler*innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert. Künstler*innen außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Ehemalige Kulturaustauschstipendiaten, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete, können sich erneut bewerben. Das Stipendium beträgt monatlich 2.500 Euro pauschal und mietfreie Nutzung der Ateliers/Atelierwohnungen im Ausland. Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Partnerinstitute die Berliner Künstler*innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch die Goethe-Institute stehen als Kontakt zur Verfügung. Die von den Partnerinstituten organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler*innen Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Ausländische Partnerinstitution: Cité International des Arts www.citedesartsparis.net
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular,
- Projektbeschreibung,
- Künstlerischer Lebenslauf,
- Kopie Personalausweis bzw. Meldebestätigung ,
- Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Bürger*innen aus Nicht-EU-Staaten,
- Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung bzw. des Studienabschlusses,
- Dokumentation/Portfolio zur bisherigen künstlerischen Arbeit
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
02. Oktober 2023