Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3 – Kleine Kiezprojekte
Bezirksamt Neukölln
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur
Deadline
29. Mai 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
< 500€, 1.000 - 5.000€
Bezirksamt Neukölln
Karl-Marx-Str. 141
12040 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Nora Zender
Erreichbar von Montag bis Donnerstag 10.00 -14.00 Uhr
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Sally Fahlenkamp
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Der Fachbereich Kultur von Neukölln fördert zweimal im Jahr im Rahmen des “Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung” Projekte, die für Kinder und Jugendliche neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur schaffen und sie darin unterstützen, ihre eigenen künstlerischen Talente zu entfalten. Tandemprojekte zwischen Kulturschaffenden und Bildungseinrichtungen können hier in einer Höhe bis zu 5.000 € gefördert werden.
Gefördert werden zeitlich befristete Kooperationsprojekte mit Kitas, Schulen, Horten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und sowie Bildungseinrichtungen im Bezirk Neukölln.
Institution
Bezirksamt Neukölln
Der Fachbereich Kultur des Bezirksamts Neukölln versteht es als seine Aufgabe, die Künstler*innen des Bezirks nachhaltig zu fördern und in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen.
Antragsfrist
Thema
Bildung, Integration
Zielgruppen
Kinder & Jugendliche
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- Kunst-/Kulturinstitutionen und -Initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
- natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
- Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur, Jugend- und Bildungseinrichtungen
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Bildungs- und Jugendvereine bzw. -Initiativen
- Privatschulen
- Akteur*innen der Kulturwirtschaft
- der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Juristische Personen müssen im Antragsformular eine persönliche Transparenzdatenbanknummer angeben. Diese ist formlos über das Berliner Engagementportal zu beantragen.
Berücksichtigt werden Konzepte aller künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Neue und spartenübergreifende Ansätze finden besondere Berücksichtigung.
Gefördert werden vorrangig Projekte, die
- die heutigen Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen in ihrem Konzept besonders beachtet, da dieses durch das Zusammenwirken einer Vielzahl von Traditionen, Werten und Normen in der familiären, nachbarschaftlichen und schulischen Umgebung gekennzeichnet ist.
- Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur bieten und die Erlebnisse mit den ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potenzialen von Kunst ermöglichen.
- neue, innovative Ansätze erproben und damit zur Entwicklung der kulturellen Bildung im Bezirk beitragen.
- die Kinder und Jugendliche als aktiv künstlerisch Handelnde und Produzierende verstehen.
- unterschiedliche Bevölkerungsgruppen einbeziehen, auf Diversität sowohl in der Produktion wie in der Rezeption abzielen und auch benachteiligte sowie wenig mobile Kinder und Jugendliche berücksichtigen.
- deren Beteiligte (Teilnehmende wie Durchführende) über Migrations- bzw. Fluchterfahrungen verfügen.
- eine kontinuierliche Teilnahme der Kinder/Jugendlichen garantieren
Entscheidend bei der Bewertung der beantragten Vorhaben sind in erster Linie ihre thematischen, künstlerischen und pädagogisch-partizipativen Qualitäten im Kontext aktueller gesellschaftlicher Fragestellungen.
Weitere Kriterien
Ausgeschlossen ist eine Förderung von Projekten,
- die – auch in Teilen – bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind.
- die kommerziell realisierbar sind.
- die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der Jugendarbeit in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind.
- die lediglich eine Bezuschussung von Eintrittsgeldern für den Besuch von Kulturveranstaltungen darstellen, es sei denn der Besuch von Kulturveranstaltungen ist Bestandteil des Projektes.
- sich wiederholende Workshops oder Seminare sowie laufende Mietkosten.
- institutioneller Förderungen
Art des Antrags
Online-Formular, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Anträge müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Bitte stell deinen Antrag ausschließlich online und lade folgende Unterlagen als pdf hoch (max. 10 MB pro Datei):
- Eine Projektbeschreibung
- Ein Finanzplan (maximal eine Seite)
- Ein Lebenslauf der antragstellenden Person mit Angaben zur bisherigen künstlerischen Arbeit (bitte nur eine Person angeben). Der Lebenslauf darf maximal 500 Zeichen umfassen.
Der Antrag muss vollständig und fristgerecht bis spätestens am Abgabetag über das Online-Antragsformular auf der Homepage des Fachbereichs Kultur eingehen. Eine andere Form der Antragsabgabe (per Post, E-Mail o. ä.) ist nicht möglich.
Bitte schicke außerdem das ausgedruckte und von beiden Projektpartner*innen unterschriebene Online-Formular innerhalb einer Woche nach Antragsabgabe an den Fachbereich Kultur (Karl-Marx-Straße 141, 12043 Berlin). Dein Antrag ist nur mit unterschriebenem Formular gültig.
Jury/Entscheidungsgremium
Die externe Jury zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen tritt zweimal im Jahr zusammen. Sie setzt sich zusammen aus Neuköllner Multiplikator*innen und Kunst- und Kulturschaffenden aus dem Bereich der kulturellen Bildung. Die Jury wird alle zwei Jahre neu zusammengesetzt.
Gefördert durch
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Fördergebiet
Bezirk
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
26. November 2024