Projektförderung
Herbert Funke-Stiftung
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Digitale Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur, Interdisziplinär
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Herbert Funke-Stiftung
Mariendorfer Damm 60
12109 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Gunda Sauerbrey
Geschäftsführung
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Herbert Funke-Stiftung kann weltweit fördern.
Es werden in allen Förderbereichen vorrangig solche Projekte gefördert, die einen gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Charakter aufweisen. Die Zielgruppe ist in allen Projekten die der sehbehinderten und blinden Menschen.
Das Ziel ist, in allen Förderbereichen nachhaltig für die Verbesserung der Situation sehbehinderter Menschen Sorge zu tragen.
Die Herbert Funke-Stiftung fördert Projekte in den Bereichen:
- Gesundheitswesen
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
Beispiele für realisierte Fördermaßnahmen findest du hier unter »Projekte«
Institution
Herbert Funke-Stiftung
Die Herbert Funke-Stiftung sieht ihre zentrale Aufgabe in der Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement. Sie dient nicht dem Zweck, die Löcher öffentlicher Kassen zu füllen. In allen Förderbereichen (Gesundheit, Wissenschaft, Kunst/Kultur, Bedürftige) setzt sich die Herbert Funke-Stiftung nachhaltig für die Verbesserung der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Lebenssituation sehbehinderter und blinder Menschen ein. Das Ziel ist, in allen Förderbereichen (Gesundheit, Wissenschaft, Kunst/Kultur, Bedürftige) nachhaltig für die Verbesserung der Situation sehbehinderter Menschen Sorge zu tragen.
Antragsfrist
Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch mindestens 4 Wochen VOR dem geplanten Projektbeginn eingegangen sein.
Thema
Forschung & Entwicklung, Inklusion, Soziales
Förderkriterien
Überweisungen auf private Konten sowie Förderungen im Nachhinein sind ausgeschlossen.
Art des Antrags
formlos
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Förderanträge können jederzeit formlos gestellt werden, sollten jedoch bei Projekten immer einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung sowie eine Zeitplanung enthalten. Eventuell parallel gestellte Anträge an andere Stiftungen und/oder bereits ergangene (Teil-)Zusagen sind grundsätzlich zu benennen. Bei der Beantragung von Hilfsmitteln für bedürftige sehbehinderte und blinde Menschen werden die Mittel bei einer zugesagten Förderung ausschließlich an die jeweiligen Lieferfirmen überwiesen.
Für Anträge von bedürftigen, sehbehinderten oder blinden Menschen ist das Ausfüllen des Fragebogens für Antragsteller*in notwendig. Dazu sind den Angaben entsprechende aktuelle Belege (Einkommensnachweis, etc.) beizufügen. Zusätzlich muss ein aktuelles augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über den Grad der Sehbehinderung/die Einschränkung des Gesichtsfeldes eingereicht werden.
Jury/Entscheidungsgremium
Der Vorstand der Herbert Funke-Stiftung entscheidet in der Regel innerhalb von 4 Wochen über einen Förderantrag.
Fördergebiet
Welt
Mittelherkunft der Institution
Stiftung (Privat)
Letzte Änderung
29. August 2022