Projektförderung Kunst und Kultur
Bezirksamt Pankow
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG)
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Musik, Interdisziplinär
Deadline
15. Oktober 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€
Bezirksamt Pankow
Danziger Straße 101
10405 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Alexandra Heyden
Tel.:
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Der Fachbereich Kunst und Kultur des Bezirksamtes Pankow fördert aktuelle Projekte, die im Bezirk Pankow realisiert werden und für die ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt. Berücksichtigt werden künstlerische, kulturelle und kulturgeschichtliche Vorhaben sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Projekte.
Ziel der Förderung ist es, Vorhaben von hoher künstlerischer Qualität zu unterstützen, die einen Beitrag zur Vielfalt und Lebendigkeit des kulturellen Lebens im Bezirk leisten. Dazu gehört die Berücksichtigung marginalisierter Perspektiven und kulturell unterversorgter Ortsteile ebenso wie die Unterstützung junger Künstler*innen, experimenteller künstlerischer Positionen und der bereits etablierten Freien Szene, die zur Stabilisierung der kulturellen Infrastruktur im Bezirk beiträgt.
Gefördert werden temporäre Einzelvorhaben aus allen künstlerischen Sparten sowie solche mit interdisziplinärem Charakter, z. B. Ausstellungen, Konzerte, Festivals, Performances oder Produktionen und Aufführungen im Bereich der Darstellenden Künste.
Die Projekte müssen an einem oder mehreren Orten im Bezirk Pankow öffentlich zugänglich präsentiert werden. Vermittlungsangebote, Dokumentationen oder Publikationen rund um die künstlerische Präsentation können Teil des Projektes sein.
Die Förderung dient der Unterstützung besonders überzeugender Kunst- und Kulturprojekte, die ohne die bezirkliche Zuwendung nicht realisiert werden könnten, da anderweitige Mittel nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Die Kofinanzierung größerer Projekte sowie entsprechende Komplementärförderungen (z. B. aus Landes- oder Bundesprogrammen) sind möglich.
Die maximale Höhe einer Zuwendung beträgt 10.000 €, die Antragssumme soll mindestens 1.000 € betragen. Insgesamt stehen pro Haushaltsjahr 155.000 € zur Verfügung. Die Zuwendung kann zur Finanzierung von Honorar- und Sachausgaben beantragt werden.
Institution
Bezirksamt Pankow
Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow fördert freie künstlerische und kulturelle Projekte im Bezirk Pankow aus bezirklichen Zuwendungsmitteln. Weitere Förderinstrumente des Fachbereichs sind eine Infrastrukturförderung für die Freie Szene des Bezirks, die Förderung von partizipativen Projekten mit Kindern und Jugendlichen aus Mitteln des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3 sowie die Umsetzung des KiA-Programms für Kinder- und Jugendtheater auf Bezirksebene.
Antragsfrist
Die Anträge sind online bis zum 15. Oktober um 23:59 Uhr zu stellen und parallel einmal im Original einzureichen. Die Abgabefrist für den postalisch einzureichenden Original-Antrag endet am jeweils darauf folgenden Werktag.
Förderzeitraum
Die Antragstellung erfolgt bis zum 15. Oktober eines Jahres für Projekte im darauffolgenden Jahr.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Lebens- und/oder Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben, z. B. Künstler*innen, Einzelpersonen, Vereine oder Projektgruppen. Erwünscht sind Bewerbungen vielfältiger Perspektiven und Projekte von künstlerischen Akteur*innen, die im Kulturbereich aufgrund unterschiedlicher Diskriminierungserfahrungen unterrepräsentiert sind.
Sind mehrere Kunst- und Kulturschaffende am Projekt beteiligt, sollte die Mehrzahl der Beteiligten in Berlin leben und arbeiten. Der/Die Antragsteller*in muss dabei eindeutig benannt werden. Im Fokus stehen Projekte von oder mit professionellen Künstler*innen und Kulturschaffenden. Die Förderung von Projekten mit künstlerischer Beteiligung von Laien oder Kulturschaffenden ohne professionellen Abschluss erfolgt daher nur nachrangig.
Der/Die Antragsteller*in sowie weitere Projektbeteiligte können an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass sie ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind. Dies gilt nur in Bezug auf das jeweilige Erststudium, das Absolvieren weiterbildender Studiengänge stellt kein Ausschlusskriterium für die Förderung durch den Fachbereich Kunst und Kultur Pankow dar.
Weitere Kriterien
Nicht gefördert werden:
- studentische Projekte an Hochschulen im Bezirk
- parteipolitische Aktivitäten
- gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
- Archive, Kataloge, Ankäufe
- Stipendien, Preisverleihungen
- Wiederaufnahmen bereits präsentierter Produktionen/Projekte
- der laufende Veranstaltungsbetrieb einer Kultureinrichtung
- Projekte aus dem Bereich der Kulturellen Bildung sowie solche mit ausschließlich soziokulturellem oder partizipativen Charakter (z. B. Workshopformate).
Art des Antrags
Online-Formular, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt zweistufig:
1.) unter Nutzung eines Online-Formulars
sowie
2.) unter Einreichung eines Originalantrags. Dieser besteht aus einem ausgedruckten Antragsformular (wird aus dem Online-Formular generiert) sowie jeweils einem Ausdruck der unten genannten Anlagen.
Anlagen zum Antrag sind:
- Kurzfassung der Projektbeschreibung (max. 2.000 Zeichen formlos)
- Ausführliche Projektbeschreibung (formlos)
- Finanzierungsplan (Online zum Download verfügbare Excel-Vorlage ist verpflichtend)
- Künstlerische Vita(e) (formlos)
- Bestätigung des Veranstaltungsortes (Ein Muster steht online zur Verfügung.)
- ggf. Kopien von Vereinssatzungen, GbR-Verträgen etc. (nur analog einzureichen)
- ggf. Vertretungsvollmachten bei Gruppenprojekten oder juristischen Personen (nur analog einzureichen)
- ggf. Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung (nur analog einzureichen)
Im Originalantrag sind sowohl das Antragsformular als auch der Finanzierungsplan eigenhändig zu unterschreiben. Digital eingefügte Unterschriften können nicht anerkannt werden.
Der Antrag muss auf Deutsch eingereicht werden. Von Nicht-Muttersprachler*innen wird jedoch keine fehlerfreie Rechtschreibung/Grammatik erwartet, so lange der Inhalt verständlich ist.
Der Antrag gilt nur dann als eingegangen, wenn der unterschriebene und vollständige Originalantrag spätestens einen Werktag nach Ablauf der Antragsfrist per Post aufgegeben (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Hausbriefkastens (s.u.) eingereicht wird bei:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur, SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin
Der Hausbriefkasten befindet sich an o. g. Adresse, Aufgang B (brauner Einwurfschlitz in der Tür).
Jury/Entscheidungsgremium
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen, interdisziplinär besetzten Förderbeirats. Die Entscheidungen liegen voraussichtlich bis Mitte Januar des Folgejahres vor, die Mitteilung über die Förderentscheidung erfolgt schriftlich.
Medien/Hilfen/Downloads
Eine Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung findet am Freitag, 13. September 2024, von 10.00-11.30 Uhr statt.
Anmeldungen unter: kulturfoerderung@ba-pankow.berlin.de – bitte nenne dabei deinen Namen sowie die künstlerische(n) Sparte(n), denen du dein geplantes Projekt zuordnest.
Fördergebiet
Bezirk
Letzte Änderung
26. September 2024