Filmförderungen FFA
Filmförderungsanstalt (FFA)
Art der Förderung
Kredit/Darlehen, Projektförderung, Zuschuss/Zuwendung
Sparten/Bereiche
Film/Medien
Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die FFA unterstützt unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Kultur Kinofilme verschiedener Genres in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video.
Die Förderbereiche der FFA umfassen u.a.:
Institution
Filmförderungsanstalt (FFA)
Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird.
Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Antragsfrist
Die Einreichtermine pro Förderbereich können hier eingesehen werden.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Die Förderungshilfen können nur aufgrund eines Antrags gewährt werden, den Sie bei der FFA einreichen müssen. Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn bei der FFA eingehen. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der Regelungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) sowie der Richtlinien getroffen.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt digital. Alle erforderlichen Angaben werden in die Online-Antragsverwaltung eingetragen und die erforderlichen Antragsunterlagen hochgeladen. Der Antrag muss zum jeweiligen Einreichtermin vollständig mit allen geforderten Anlagen vorliegen, damit die Kommission in der folgenden Sitzung darüber entscheiden kann. Eine unterschriebene Kopie des Antragsformulars schickest du umgehend nach Antragstellung per Post an die FFA, um den Antrag rechtsverbindlich zu stellen. Welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen, steht in den jeweiligen Online-Antragsverwaltung.
Fördergebiet
Deutschland
Letzte Änderung
16. März 2022