U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Fonds Soziokultur
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Kulturelle Bildung, Soziokultur, Interdisziplinär
Deadline
2. Mai 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€
Fonds Soziokultur
Haus der Kultur, Weberstraße 59a
53113 Bonn, Deutschland
Ansprechperson
Silvia Bonadiman
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Tabea Deckers
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die U25 Förderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten. Wie beim Fonds Soziokultur üblich, werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Im Rahmen der U25 Förderung können Projekte mit maximal 4000€ oder maximal 80% der Gesamtkosten gefördert werden. Ein Projekt ausschließlich mit der Fördersumme zu finanzieren ist also nicht möglich. Mindestens 20% der Gesamtkosten müssen aus Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.
Institution
Fonds Soziokultur
Der Fonds Soziokultur e. V. fördert im Sinne seiner Satzung zeitlich befristete Vorhaben mit Modellcharakter. Sie sollen ein Beispiel sein für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen. Die Soziokultur will sowohl ästhetische und kommunikative als auch soziale Bedürfnisse und Fähigkeiten aller BürgerInnen aufgreifen und erweitern. Die Förderung soziokultureller Projekte trägt zur kulturellen Chancengleichheit bei und entwickelt so die demokratische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland weiter.
Antragsfrist
Anträge können zweimal im Jahr eingereicht werden.
Förderzeitraum
1. Halbjahr: Antragstellung 02. April - 02. Mai, Projektbeginn ab Mitte Juli
2. Halbjahr: Antragstellung 02. Oktober - 02. November, Projektbeginn ab Mitte Februar
Maximale Laufzeit der Projekte: 2 Jahre
Thema
Bildung, Soziales
Zielgruppen
Kinder & Jugendliche
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei kannst du dich gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und –durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektföderung haben (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen).
Es soll an dieser Stelle betont werden, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung.
Ebenso sind Anträge aus dem ländlichen Raum ausdrücklich erwünscht.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Unbare Leistungen (wie das Erlassen von Mietkosten oder die eigene ehrenamtliche Arbeit) können weder als Ausgabe, noch als Einnahme (Eigen- oder Drittmittel) gezählt werden.
Investive Ausgaben (Kauf von Büromöbeln oder Technik) von über 800 € können nicht vom Fonds Soziokultur gefördert werden. Sollte zum Beispiel teureres Kamera- oder Bühnenequipment benötigt werden, muss dieses stattdessen ausgeliehen werden.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Förderanträge müssen auf entsprechenden Vordrucken des Fonds formuliert werden. Hierzu gibt es ein Online-Formular in dem Login-Bereich.
Für die Förderprogramme gibt es unterschiedliche Antragsvordrucke.
Die nachfolgend aufgeführten Angaben sind zwingend erforderlich für die Entscheidung des Kuratoriums; fehlen diese Angaben, kann der Antrag nicht geprüft werden:
- Angaben zum/r Antragsteller*in
- Projektbeschreibung
- Projektzeitplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Angabe einer Fördersumme, die beim Fonds Soziokultur beantragt wird.
In die Kosten- und Finanzierungspläne im Antragsformular müssen alle Kosten- und Finanzierungspositionen eingetragen werden, mit denen das Projekt realisiert wird. Nicht nur die Kosten in Höhe der Förderung, die beim Fonds Soziokultur beantragt werden. Die Pläne sollten so genau wie möglich sein. Im Kostenplan gibst du bspw. Honorare schon mit Name/genauer Bezeichnung, Stundenzahl und Stundensatz an.
Bitte führe hier nur Punkte an, zu denen es auch einen beweisbaren Geldfluss geben wird.
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
26. September 2024