Vergabe von Aufnahmeterminen
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Musik
Fördersumme/Finanzierungshöhe
nicht monetär
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Amt für Weiterbildung und Kultur Fachbereich Kultur Riesaer Str. 94
12627 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Thomas Glor
Musik L3 Fachgruppe Ton- und Aufnahmetechnik
Tel.:
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin bietet in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten kreativen Berliner Musiker*innen und Musikgruppen die Möglichkeit an, in einem professionell ausgestatteten Tonstudio eigene Produktionen durchzuführen. Die durch die Förderung entstandenen Aufnahmen stehen den Künstler*innen zur weiteren Nutzung frei zur Verfügung.
Um einen Aufnahmetermin im Tonstudio der Hans-Werner-Henze Musikschule in Marzahn-Hellersdorf können sich alle Berliner Musiker*innen oder Musikgruppen bewerben, die sich erkennbar diesen verschiedenen stilistischen Formen zuordnen lassen: Jazz, Populäre Musik oder Weltmusik.
Mit der Förderung sollen die betreffenden Künstler*innen die Möglichkeit erhalten, sich mit einer neuen, professionellen Studioproduktion bei Veranstaltern, Labels, Verlagen etc. bewerben zu können. Die entstandenen Aufnahmen stehen den Musikschaffenden zur weiteren Nutzung frei zur Verfügung. Sie können als Demos sowie auch für Veröffentlichungen auf Tonträgern oder im Internet verwendet werden.
Informationen zum Tonstudio:
Das Tonstudio ist eine Einrichtung der Hans-Werner-Henze-Musikschule Marzahn-Hellersdorf. Es ist im Haus der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf untergebracht und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Bei Anfahrt mit dem PKW können die vorhandenen Parkmöglichkeiten sowie eine Ladezone genutzt werden. Das Tonstudio hat eine Grundfläche von ca. 130 m² und besteht aus:
- einem großen Aufnahmeraum (ca. 54 m²)
- zwei abgetrennten, gleich großen Aufnahmekabinen (ca. je 7 m²)
- zwei kleineren Aufnahmeräumen (ca. je 24 m²)
- und einem Regieraum
Das Studio verfügt über eine sehr große und prominente Auswahl hochwertiger Markenmikrofone. (z.B. AKG, Beyerdynamic, Brauner, DPA, EV, Microtech Gefell, Neumann, Royer, Schoeps, Sennheiser, Shure u.a.) Für die Nutzenden steht außerdem nachfolgend genanntes Equipment zur freien Verwendung bereit:
- Flügel: C. Bechstein Pianoforte AG Berlin (Modell B)
- Klavier: J. Schiller Piano- und Flügelfabrik Berlin
- Klavier: Carl Rönisch Pianofortemanufaktur Leipzig (115 T)
- Stage Piano: Kawai MP8 II
- Drum-Kit: Gretsch Broadkaster SB Jazz (Shell Set mit BD 18x14, TT 12x08, ST 14x14 / ohne SN und ohne Cymbals)
- Gitarren-Amp: Röhren-Combo Fender 65 Deluxe Reverb
Optional ist es auch möglich Videoaufnahmen zu realisieren. Hierfür steht eine Reihe von professionellem Film- und Foto-Equipment zur Verfügung. (diverse Kameras, Beleuchtung, Gimbal, etc.) Die Einzelheiten hierzu können im Studio erfragt werden.
Umfang/Zeitraum/Nutzungsmodalitäten:
Der Aufnahmeumfang kann entweder 30 oder 60 Stunden betragen. Daher bitte im Bewerbungsformular unter Punkt 3 (Projektbeschreibung) unbedingt auch angeben, ob der Antrag für 30 bzw. für 60 Stunden gelten soll. Die Aufnahmen werden in der Regel über einen Zeitraum von einer Woche (30 Stunden = 5 Werktage / Mo. – Fr.) bzw. zwei Wochen (60 Stunden = 10 Werktage / Mo. – Fr.) verteilt. An Wochenenden (Sa. + So.) ist kein Aufnahmebetrieb möglich. Abweichende Regelungen sind zwingend mit der Studioleitung zu verabreden.
Für die Studionutzung ist ein finanzieller Eigenanteil an den Träger des Tonstudios im Voraus zu entrichten. Die Gebühr für den Aufnahmezeitraum von 30 Stunden beträgt insgesamt 206,00 € bzw. 406,00 € für den Umfang von 60 Stunden und ist bei Vertragsabschluss an die Hans-Werner-Henze-Musikschule zu überweisen. Erforderliche Materialkosten für Speichermedien/Tonträger sind in jedem Fall von den Nutzenden zu tragen. Bei der Benutzung der studioeigenen Tasteninstrumente sind die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Stimmung ebenfalls einzuplanen
Institution
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Die Kulturämter der Berliner Bezirke verwalten die Bezirkskulturfonds, die der dezentralen Kulturarbeit in den Bezirken zugutekommen sollen. Dadurch soll eine lebendige Kunst- und Kulturszene in den Bezirken entstehen/aufrechterhalten werden. Zudem sollen die geförderten Projekte besonders von der Nachbarschaft wahrgenommen werden.
Antragsfrist
Die Vergabe der Aufnahmetermine wird jährlich neu ausgeschrieben.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren ist, dass alle Antragstellenden folgende Bedingungen erfüllen:
- die überwiegende Anzahl der Projektteilnehmenden sollten ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben (auf Nachfrage ist dies durch Ausweiskopien oder Meldebescheinigungen zu belegen)
- die Künstler*innen sollten in der aktuellen Konstellation mindestens ein Jahr aktiv sein
- das aufzunehmende Setsollte überwiegend aus eigenen Kompositionen oder neu arrangierten Titeln bestehen
- es wurden bisher noch keine Tonträger veröffentlicht, die Goldstatus erreicht haben (100.000 verkaufte Alben oder 200.000 verkaufte Singles)
Art des Antrags
per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung muss folgenden Bestandteile enthalten:
- Antrag zur Vergabe von Aufnahmetermine 2022/2023
- Hörprobe 1 (möglichst im MP3-Format)
- Hörprobe 2 (möglichst im MP3-Format)
Optional kann beigefügt werden:
- 1 (Gruppen-) Foto
- zusätzliche Informationen (Porträts, ausgewählte Presseartikel, Kritiken, Rezensionen, etc.)
- CDs/DVDs
Die Anlagen wie Hörproben und Fotos können auch auf CD oder USB3-Stick übermittelt werden. Alternativ kann auch Material auf entsprechenden Plattformen bereitgestellt werden. (Youtube, SoundCloud, Bandcamp, Google Drive, Microsoft OneDrive, etc.) Hierzu sind dann der Link und ggf. das Passwort zu übermitteln. Bitte im Antragsformular unter Punkt 7 (Verfügbares Online-Material) vermerken. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache erfolgen.
Bitte reiche die Bewerbungsunterlagen mit allen notwendigen Anlagen postalisch ein. Die Anschrift lautet: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Hans-Werner-Henze-Musikschule Stichwort: Tonstudio 2022/2023 Maratstraße 182 12683 Berlin
Jury/Entscheidungsgremium
Die Auswahl der zu fördernden Musiker*innen oder Musikgruppen erfolgt durch eine unabhängige Jury. Diese besteht aus 4 Personen, davon zwei Personen aus dem Bereich Jazz und zwei Personen aus dem Bereich Populäre Musik/Weltmusik. Nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über die Votierung der Jury.
Gefördert durch
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fördergebiet
Bezirk
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
17. August 2023