Allgemeine Projektförderung
Deutscher Literaturfonds
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Literatur/Buch
Deadline
30. September 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€, 50.000 - 100.000€
Deutscher Literaturfonds
Alexandraweg 23
64287 Darmstadt, Deutschland
Beratung
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Programmbeschreibung
Als Vermittlungsförderung können Projekte, Initiativen und Publikationen zur Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur mit Mitteln der Projektförderung bezuschusst werden.
Gefördert werden unter anderem:
- Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen.
- Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftsteller*innennachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
- Periodisch erscheinende, überregional wirksame Publikationen, die die zeitgenössische literarische Entwicklung betreffen. Zuschüsse für Periodika werden in der Regel nur projektbezogen (nicht für ganze Jahrgänge) und als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt; sie sollen Autor*innenhonorare einschließen.
- Symposien und vergleichbare Veranstaltungen, die der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.
- Überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland. Vor allem unterstützen werden hier Vorhaben, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autor*innen, Übersetzer*innen und Verleger*innen abzielen.
- Bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 € begrenzt. Bei der Art der Förderung handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung über die förderungsfähigen Kosten.
Institution
Deutscher Literaturfonds
Der Deutsche Literaturfonds ist die einzige Institution in der Bundesrepublik Deutschland, die die deutschsprachige Gegenwartsliteratur überregional, marktunabhängig und jenseits politischer Vorgaben fördert. Die alleinige Verantwortung für Aufgaben, Ziele und Entscheidungen tragen sieben literarische Verbände, die den Fonds 1980 gegründet haben. Der Fonds vergibt verschiedene Literatur- und Übersetzungspreise sowie Arbeitsstipendien. Er unterstützt darüber hinaus ambitionierte Literaturzeitschriften, literarische Initiativen an Schulen und Hochschulen oder Maßnahmen zur Sicherung wichtiger literarischer Traditionen für die Gegenwart.
Antragsfrist
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich:
- bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst
- bis zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn.
Förderzeitraum
Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für Projekte, mit denen vor dem Zeitpunkt der Bewilligung begonnen worden ist, können keine Fördermittel gewährt werden.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Bei Anträgen von Soloselbstständigen/Einzelpersonen ist eine institutionelle Anbindung z.B. in Form einer Kooperation nötig.
Förderungsfähige Kosten sind unter anderem:
Autor*innenhonorare (plus ggf. MwSt.), Moderator*innenhonorare, Honorare für Programmarbeit und Kuration, Reise- und Übernachtungskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), KSK-Gebühren, Werbekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung, Lektorat und Korrektur
Förderungsfähige Kosten in begründeten Fällen sind unter anderem:
Raummieten, Technikkosten (Technikerhonorare, Technikanmietung), Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau und Support, Personal- und Organisationskosten
Weitere Kriterien
Nicht gefördert werden können:
- Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, dass das bezuschusste Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Zuschüsse nicht möglich wäre.
- Leseveranstaltungen und Festivals; literaturwissenschaftliche Fachtagungen, Zeitschriften und Vortragsreihen
Nichtförderungsfähige, aus Eigen- oder Drittmitteln zu finanzierende Kosten sind unter anderem:
Druckkosten, Verpflegungs- und Bewirtungskosten, Raumdekoration, GEMA-Gebühren, Film- und Fotodokumentation, Versicherungen
Bereits durch Bundesmittel (BKM) gefördert Projekte sind ausgeschlossen (Doppelförderung).
Bewerbungen für einmal bereits abgelehnte Vorhaben sind nur nach grundlegender Überarbeitung möglich, die eingehend begründet werden muss.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Der Antrag ist in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
- vollständig ausgefülltes Online-Formular
- eine aussagekräftige Projektbeschreibung des Vorhabens mit Begründung der überregionalen Bedeutung, Angaben über Ziele, Zielgruppen und Nachhaltigkeitsstrategien mit entsprechenden Indikatoren
- einen Kosten- und Finanzierungsplan über zwei Jahre mit Angabe der geplanten Einnahmen und Ausgaben und der Verwendung der Mittel; sollte nach § 15 Umsatzsteuergesetz eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegen, sind nur die Nettobeträge auszuweisen.
- ggf. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung
Jury/Entscheidungsgremium
Über die eingegangen Anträge entscheidet das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds.
Gefördert durch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
11. Februar 2025