Alles über Crowdfunding
Crowdfunding oder Crowdinvesting - wo liegt der Unterschied? Wann ist Crowdfunding sinnvoll? Das und vieles mehr beantworten wir dir in unseren FAQ zu Crowdfinanzierung.
Crowdfunding allgemein
Crowdfunding ist eine alternative Finanzierungsform zur Realisierung und Finanzierung von kreativen Projekten und Ideen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Vielzahl von Unterstützer*innen (sogenannten Supporter*innen), die das Projekt fördern möchten. Crowdfunding erfolgt also ohne die klassischen Finanzierungsinstitute wie Geschäfts- und/oder Förderbanken (was in den Kreativbranchen bislang auch noch nicht oft vorkommt). Die Supporter*innen haben beim Crowdfunding nicht zwangsläufig einen persönlichen Nutzen, sie unterstützen ein Projekt häufig auch aus ideellen Gründen.
Unterstützt wird das Crowdfunding-Projekt entweder mit einer Geldsumme, hin und wieder werden aber auch Sachmittel für ein Projekt gegeben - der*die Supporter*in erwartet dafür eine oder auch keine Gegenleistung. Das Crowdfunding-Projekt wird über eine entsprechende Online-Kampagne auf einer der (inzwischen nicht mehr ganz so) zahlreichen Crowdfunding-Plattformen gestartet und realisiert. Definitionen von Crowdfunding gibt es hier.
Im Grunde gibt es aktuell vier unterschiedliche Arten des Crowdfundings, die sich aus dem Crowdfunding Industry Report 2012 herauslesen lassen – hier eine Zusammenstellung, die sich aus dem Schaubild von ikosom, dem Institut für Kommunikation in sozialen Medien, ergibt:
- Reward-based Crowdfunding for non-monetary rewards: Dabei handelt es sich um die Form des Crowdfundings, die sich als erste etabliert hat. Ein Projekt erhält Geld oder Sachmittel gegen nicht-monetäre Gegenleistung für die Supporter*innen. Ein Beispiel: Ein*e Unterstützer*in erhält bei einem Filmprojekt eine Rolle und wird als Dankeschön im Abspann genannt („Crowd Sponsoring“, (kreative) Ideen, Mikro-Sponsoring, (ideelle) Prämien).
- Donation-based Crowdfunding for philantropy and sponsorship: Damit sind Spendenaktionen über Plattformen wie zum Beispiel Betterplace gemeint. Es wird lediglich Geld gespendet („Crowd Donation“, Causes, Spenden, gutes Gefühl, Spendenquittung, Community-Aspekt, konkrete Projekte).
- Equity-based Crowdfunding for financial return: Damit ist das Crowdinvesting gemeint. Investor*innen investieren in ein Startup oder Unternehmen und werden anteilig zur Höhe ihres Fundings am Erfolg eines Unternehmens beteiligt. Andererseits nehmen sie im Falle des Scheiterns aber auch den Totalverlust des eingesetzten Kapitals in Kauf („Crowdinvesting“, Startups, Mikro-Beteiligung, Erfolgsbeteiligung).
- Lending-based Crowdfunding for financial return: Auch hier handelt es sich um eine Form des Crowdinvestings. Der*die private Geldgeber*in verleiht sein*ihr Geld über eine*n Plattformbetreiber*in an ein Projekt. Es handelt sich also um einen Mikrokredit, der einem Projekt gewährt und der nach einer bestimmten Systematik mit Zinsen zurückgezahlt wird. Als Rückfluss erwartet sich der*die Geldgeber*in eine Verzinsung seines*ihres Geldbetrags innerhalb einer vorgesehenen Laufzeit („P2P lending“, Startups, Mikrokredite, Rückzahlung).
Merke: Es sind auch Hybrid-Formen des Crowdfundings/-investing möglich.
Das ist eine Ermessensfrage. Eine Crowdfunding-Kampagne sollte zunächst immer gut durchdacht sein und ist mit einem nicht unbeträchtlichen Zeitaufwand für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verbunden. In der Regel dient das Crowdfunding eher der Anschubfinanzierung oder um ein Projekt oder Teile eines Projekts über einen bestimmten Zeitraum zu finanzieren. Folgende Fragen sind im Vorfeld zu klären: Was ist mein Projekt und welches Ziel verfolge ich mit meiner Projektidee? Wer ist Adressat*in und kommt als Supporter*in in Frage? Benötige ich eine langfristige Finanzierung mit hoher Summe oder nicht? Bislang sind Finanzierungen über das Crowdfunding meist temporär, also mit konkretem Finanzierungsanfang und -ende. In der Regel sind die Fundings auch nur einmalig.
Solltest du Hilfe bei der Beantwortung dieser Fragen benötigen, kannst du hier einen Termin für unser kostenfreies Crowdfunding-Beratungsangebot anfragen. Wir bieten dazu eine Erstberatung an, in der du genau diese Fragen klären kannst. Bitte beachte: Wir bieten keine Kampagnenberatung oder -begleitung, sondern einen Einstieg ins Thema mit dem Fokus auf reward-based Crowdfunding.
In der Regel ja. Crowdfunding-Plattformen stellen zum einen eine Infrastruktur durch Zahlungssysteme und ein Community-/Unterstützer*innen-Management bereit. Zum anderen präsentieren sie über ihre Plattform dein Projekt. Ein wichtiger Punkt ist das Erreichen einer breiten Öffentlichkeit, deren Prüfung die Projektidee erstmals über eine Crowdfunding-Kampagne standhalten muss. Die Nutzung einer Crowdfunding-Plattform lohnt vor allem dann, wenn mit einer Kampagne über den Bekanntenkreis und die essenzielle Mund-zu-Mund-Propaganda hinaus ein größerer Kreis von potenziellen Supporter*innen erreicht werden soll – das können zum Beispiel bereits aktive Community-Mitglieder der Plattformen sein (wobei hier der "Mitnahme-Effekt" der Plattformen auch nicht überschätzt werden sollte!). Zugleich bietet eine Plattform Beratung an und trägt mit zum Erfolg des Projekts bei: Die (individuelle) Beratung durch die Plattform verhindert oft erste Fehler beim Projektstart. Nicht zuletzt greift auch die Presse gerne ungewöhnliche Crowdfunding-Projekte der Plattformen als Themen auf und kann einer Crowdfunding-Kampagne zusätzlich zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen.
Eine Crowdfunding-Kampagne sollte zunächst gut überlegt sein und dann sorgfältig geplant und adäquat präsentiert werden: Mit welchem Zweck und welchem Ziel starte ich eine Kampagne? Ist es wirklich die beste Finanzierungsform? Ganz wichtig: Was möchte ich eigentlich mit meinem Projekt erreichen und wer sind meine potenziellen Unterstützer*innen? Bei der Präsentation deiner Kampagne auf einer der Plattformen solltest du zum Beispiel immer auf aussagekräftiges Bild- und/oder Videomaterial achten.
Im Netz existieren gegenwärtig eine Menge Ratgeber mit ausführlichen Erläuterungen, ab wann und unter welchen Umständen eine Crowdfunding-Kampagne empfehlenswert ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten. Hier ein Überblick:
- Upload-Magazin: Erfolgsfaktoren für Crowdfunding-Projekte
- Buch von Alexandra Harzer: Erfolgsfaktoren im Crowdfunding, kostenlos unter: Alexandra Harzer: Erfolgsfaktoren im Crowdfunding
- Das Institut für Kommunikation in sozialen Medien (ikosom) bietet eine Fülle an lesenswerten und informativen Ratgebern sowie Hintergrundmaterialien rund um das Thema Crowdfunding
- Auch auf den einzelnen Crowdfunding-Plattformen findest du oft Leitfäden, wie du am besten eine Crowdfunding-Kampagne startest.
Crowdfunding für Kultur- und Kreativakteure
Zuerst solltest du dir klarmachen, ob Crowdfunding die richtige Finanzierungsform für dich ist. Dann solltest du dich informieren, welche Crowdfunding-Plattform für dich in Frage kommt. Lies dazu auch die Richtlinien auf den Plattformen und halte ggf. Rücksprache mit den Betreiber*innen. Befürwortet die jeweilige Plattform deine Crowdfunding-Kampagne und nimmt dein Projekt auf, geht es los. Die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen dazu stehen auf den jeweiligen Plattformen. Merke: Es kann auch sein, dass eine Plattform nach einem Vorgespräch oder Check deine vorgeschlagene Kampagne ablehnt.
Auf den meisten Plattformen fällt eine Provision bei erfolgreich finanzierter Summe an – in der Regel zwischen vier und 15 Prozent. Zudem solltest du zum Kampagnenstart gutes und aussagekräftiges Video- und/oder Bildmaterial bereitstellen, damit deine Kampagne auch erfolgreich verlaufen kann. Die Kosten dafür musst du selbst tragen.
Man kann eine Kampagne alleine, aber auch mit mehreren Personen starten. Es muss aber eine*n Ansprechpartner*in und eine*n Hauptverantwortliche*n für das Projekt geben.
In der Regel können alle EU-Bürger*innen mit einem Konto innerhalb der EU ein Projekt durchführen, wenn das Projekt eine deutsche Rechtsform aufweist. Zu den einzelnen Bestimmungen schaue bitte auf den jeweiligen Plattformen nach.
Meist verlangen die Portale eine Provision, die von Plattform zu Plattform unterschiedlich ist - der prozentuale Anteil bewegt sich gegenwärtig zwischen vier und 15 Prozent der anvisierten Zielsumme. Merke: Der Betrag muss in der Regel nur dann entrichtet werden, wenn die Crowdfunding-Kampagne erfolgreich ist. Informiere dich immer auf den konkreten Plattformen.
Das ist von Plattform zu Plattform unterschiedlich und wird genauso ausgehandelt wie die Laufzeit, in der das Projekt finanziert werden muss.
In der Regel nicht. Und das heißt auch, dass ein Projekt überfinanziert werden kann, jedoch nicht unterfinanziert werden darf.
Das ist von Plattform zu Plattform unterschiedlich. Informiere dich dazu auf den verschiedenen Plattformen.
Auf den meisten Plattformen ist das nur in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit den Plattformen möglich. Sprich dazu mit den einzelnen Plattformen.
Generell gilt: Wenn die Crowdfunding-Kampagne nicht gelingt, weil die anvisierte Summe nicht zustande kommt, werden die Beträge in der Regel wieder von der jeweiligen Plattform zurückgebucht. Ob und inwiefern Zinsen ausgezahlt werden und/oder Rückbuchungsgebühren anfallen, wird von jeder Plattform unterschiedlich gehandhabt.
So etwas muss immer mit der jeweiligen Plattform besprochen werden. In der Regel wird das aber nicht gerne gesehen und von den meisten Crowdfunding-Plattformen auch nicht empfohlen. Du solltest dich vielmehr fragen: Warum war mein Funding nicht erfolgreich? Besprich die Möglichkeiten eines wiederholten Crowdfundings immer mit dem entsprechenden Portal. Viele Portale empfehlen ein zweites Crowdfunding auch nur für ein Folgeprojekt.
Auch das muss mit der jeweiligen Plattform besprochen werden, in der Regel wird das ebenfalls nicht empfohlen. Auch hier empfehlen die meisten Portale ein zweites Crowdfunding nur für ein Folgeprojekt. Generell ist das aber möglich, das Projekt Bud Spencer hatte beispielsweise Kampagnen auf unterschiedlichen Plattformen.
Das ist nicht ausgeschlossen, hat aber in der Regel keinen Mehrwert, sondern verwirrt die Crowd und führt nicht zum Ziel. Frage dazu immer bei den entsprechenden Portalen nach.
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und geschäftsfähig sind.
Das hängt von den jeweiligen Plattformen ab. Auf Startnext ist das zum Beispiel möglich, der eigene Anteil darf aber nicht höher als 50 Prozent liegen. Informiere dich dazu immer auf den jeweiligen Plattformen.
Zunächst ist jede*r zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet, der*die ein Projekt startet. Die Steuersituation hängt jedoch von der jeweiligen Steuerform ab (z.B. Kleinunternehmer*in, gemeinnütziger Verein, Unternehmen etc.). Sprich dazu am besten mit einer*m Steuerberater*in.
Das ist von Plattform zu Plattform unterschiedlich. Auf Startnext können z. B. Spenden angenommen werden, wenn hinter dem Projekt ein gemeinnütziger Verein, eine Stiftung oder eine andere spendenfähige Organisation steht. Im besten Fall sprichst du mit den Plattformen selbst oder mit einer*m Steuerberater*in.
Crowdinvesting für Kultur- und Kreativakteure
Das Crowdinvesting ist eine Unterform des Crowdfundings. Werden über das reward-based-Crowdfunding kreative Projekte mehrheitlich durch Kleinstbeträge von Supporter*innen unterstützt und finanziert, handelt es sich beim Crowdinvesting um eine Investition in ein Startup oder Unternehmen. Beim Crowdinvesting werden die Supporter*innen also zu Investor*innen. Das heißt: Erhält ein*e Geldgeber*in beim Crowdfunding in der Regel eine Gegenleistung, z. B. eine CD oder ein Foto, wird ein*e Investor*in beim Crowdinvesting an einem Startup im Austausch für die Investition durch mögliche Gewinne und Exiterlöse beteiligt. Der Begriff Crowdinvesting entstand 2011 als Unterbegriff für Crowdfunding-Projekte. Im englischsprachigen Raum spricht man auch von "equity based crowdfunding".
Das Crowdinvesting ist vor allem für Startups und junge Unternehmen eine interessante Finanzierungsform, um das Produkt oder Marktmodell einmal zu testen. Die meisten Crowdinvesting-Projekte sind während des Crowdinvestings nicht älter als zwei Jahre. Ist das Crowdinvesting erfolgreich und wird das Projekt von der „Crowd“ angenommen, hat es im Anschluss ggf. Chancen auf dem Markt. In der Startup-Phase kann das Crowdinvesting zudem hilfreich sein, das Unternehmenskonzept auf dem Markt zu etablieren oder das Unternehmen zu stabilisieren und größere Entwicklungsschritte zu gehen.
Folgende Fragen gilt es im Vorfeld zu klären: Was passiert nach der Crowdinvesting-Kampagne? Ist das Geschäftsmodell tragfähig und kann es sich auf dem Markt behaupten? Brauche ich erneut Kapital nach der Kampagne? Wenn ja, wie viel und wie kann die Kapitalbeschaffung aussehen?
Vorrangig werden beim Crowdinvesting folgende Vertragsmodelle angeboten:
- Partiarisches Darlehen (mit Nachrang)
- Genossenschaftsanteile (werden von einer Genossenschaft über eine Plattform gekauft, ist bislang nur über Startnext möglich. Hier gilt es zu beachten, dass dieses Angebot von der Startnext Network GmbH erbracht wird und nicht von der Startnext gUG).
- Atypische stille Beteiligung
- Genussrechte
- Aktien
- Kreditvergabe
Im Gegensatz zu Crowdfunding gibt es das bislang nicht (es existiert zum Beispiel keine Crowdinvesting-Plattform nur für den Bereich Musik).
Die einzelnen Crowdinvesting-Portale unterscheiden sich sowohl in der Art der Finanzierung und Beteiligung als auch im Ablauf der Crowdinvesting-Kampagne. Informiere dich zum Ablauf einer Kampagne und der Finanzierungsart aus Aktualitätsgründen immer auf den jeweiligen Plattformen.
Zuerst solltest du klären, ob Crowdinvesting die richtige Finanzierungsform ist, und du solltest eine passende Plattform auswählen. Dazu solltest du ggf. auch mit den Plattformen Rücksprache halten. Findet sich eine passende Plattform und entscheidet sich die Plattform auch für dein Projekt, legst du los.
In der Regel geht das nur, wenn die Firma eine deutsche Kapitalgesellschaft in den Rechtsformen der GmbH und der Unternehmergesellschaft (UG) ist.
Ja, diese Summe wird immer von der jeweiligen Plattform festgelegt.
Die Plattformen werden an einer erfolgreichen Crowd-Finanzierung eines Startups oder Unternehmens beteiligt. Der Anteil beläuft sich je nach Plattform auf fünf bis zehn Prozent der erfolgreichen Finanzierungssumme. Hinzukommen können noch weitere Kosten wie zum Beispiel Payment-Gebühren. Informiere dich dazu auf den jeweiligen Plattformen.
Eigentlich gibt es keine Höchstsumme. Zu beachten ist aber, dass die sogenannte „Prospektpflicht“ bei einer Summe von 2,5 Mio. Euro beginnt (seit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz, das am 23. April 2015 in Kraft trat). Jedes Unternehmen sollte sich ohnehin aber genau überlegen, wie viel Kapital wirklich benötigt wird. Oftmals reichen auch 10.000 – 25.000 Euro aus, um einen ersten Prototypen zu bauen oder zu zeigen, dass das Konzept funktioniert.
Auf den meisten Plattformen fällt eine Provision bei erfolgreich finanzierter Summe an – in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent. Zu beachten gilt jedoch, dass vor einer erfolgreichen Finanzierung eine professionelle Präsentation steht. So kann schon das Erstellen eines Videos oder von professionellen Fotos 2.000 – 5.000 Euro kosten. Möglicherweise kann es auch Sinn machen, eine*n Anwalt*Anwältin noch einmal über die Vertragswerke schauen zu lassen. Fazit: Etwas Kapital sollte bereits im Vorfeld eingerechnet werden.
Normalerweise nichts, da das Funding und folglich auch die Beteiligungen unter diesen Umständen nicht zustande kommen (Näheres siehe vorherige Frage).
Das ist von Plattform zu Plattform unterschiedlich.
Unter gewissen Umständen, ja. Das muss aber immer mit der jeweiligen Plattform besprochen werden.
Auf den allermeisten Plattformen: nein.
Bei der Mindestanzahl der Mikroinvestor*innen gibt es keine Grenze nach unten und nach oben. Es wird mit der jeweiligen Plattform jedoch immer ein sogenanntes Funding-Ziel vereinbart. Dazu wird zunächst die Unternehmensbewertung in Absprache mit der jeweiligen Plattform bestimmt und eine Zielsumme festgelegt, die über die Crowdinvesting-Kampagne eingeworben werden soll. Im nächsten Schritt wird vereinbart, mit welchem Prozentsatz Investor*innen beteiligt werden. Davon ist dann auch abhängig, wie hoch der prozentuale Anteil des Unternehmensgewinns ausfällt, der an Mikroinvestor*innen veräußert wird.
Auf den meisten Plattformen ist das nicht möglich. Jede geschäftsfähige Person kann somit investieren. Bei Innovestment gibt es hingegen einen „Freischaltungsprozess“: Investor*innen müssen bei den Unternehmen zunächst um Zugang zu den detaillierten Unterlagen bitten, ohne Freischaltung kann nicht geboten werden. Dieser Prozess gibt den Unternehmen die Freiheit, Investor*innen ggf. auch ablehnen zu können.
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Informiere dich dazu auf den jeweiligen Plattformen. Grundlegend sollte darauf geachtet werden, dass die Crowdinvesting-Plattformen ein System anbieten, welches eine Kapitalaufnahme auch nach dem Crowdinvesting ermöglicht.
Oftmals ist der Marketingeffekt der Crowdinvesting-Kampagne genauso spannend und lohnend wie die Kapitalisierung an sich. Jedes Start-up kann während der Kampagne das eigene Profil einer breiten Öffentlichkeit vorstellen und die gewonnene Aufmerksamkeit für sich nutzen. Für viele ist das Crowdinvesting auch der erste Test auf dem freien Markt. Die Crowdinvesting-Plattformen präsentieren die Start-ups in dieser Zeit.
Rechtliches & Datenschutz
Man muss volljährig sein, also das 18. Lebensjahr erreicht haben und geschäftsfähig sein. Jugendliche unter 18 können nur durch ihre Eltern oder andere Aufsichtspersonen ein Projekt starten, indem diese sämtliche mit dem Start verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernehmen.
Ja, bei allen Crowdfunding-Formen, selbst bei donation-based- und lending-based-Crowdfunding, entstehen Verträge und somit ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen der projektverantwortlichen Person und Supporter*innen bzw. Investor*innen.
In der Regel nicht, lies dazu bitte die jeweiligen AGB auf den entsprechenden Plattformen.
Ja, Supporter*innen haben den Anspruch einer Widerrufsfrist innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf einer erfolgreichen Finanzierungsphase.
Zunächst hat eine Idee keine Schöpfungshöhe, jedoch ein ausgearbeitetes Drehbuch oder ein fertiges Logo. Sicher vor Ideenklau oder Urheberrechtsverletzungen ist zudem niemand. Einige Urheber*innen, Erfinder*innen oder Entwickler*innen haben im Vorfeld ihrer Kampagne auch ein Patent für ihr Produkt angemeldet. Im Grunde muss jede*r für sich entscheiden, ob und ab wann man sich für eine solche Maßnahme entscheidet.
Eine Projektseite ist ein öffentliches Angebot und unterliegt den Grundsätzen des deutschen Rechts für Online-Angebote und dem Jugendschutz. Informiere dich zu näheren Bestimmungen und Grundsätzen auf den jeweiligen Plattformen.
Für die Datensicherheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte sind immer die jeweiligen Plattformen verantwortlich bzw. haben dazu Regelungen getroffen, die in den Datenschutzbestimmungen einsehbar sind.
Eine Insolvenz hat in der Regel auf abgeschlossene Fundings keinen Einfluss. Informiere dich dazu aber immer auf den jeweiligen Plattformen und nimm ggf. auch eine Rechtsberatung in Anspruch.
Auch hier gilt: Eine Insolvenz hat in der Regel auf abgeschlossene Fundings keinen Einfluss. Informiere dich dazu immer auf den jeweiligen Plattformen und nimm ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch.
Crowdfunding und öffentliche Förderung
Kulturförderung ist die Gesamtheit der öffentlich finanzierten oder subventionierten Kultur innerhalb eines Gemeinwesens. Die Zuständigkeit der Kulturförderung ist in den jeweiligen Landesverfassungen verankert. So erfolgt in Berlin die Kulturförderung auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung – LHO in Form von Zuwendungen bzw. Zuschüssen. Gefördert werden grundsätzlich nur gemeinnützige Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (kommerzielle Kulturanbieter*innen und -projekte fallen in den Bereich der Wirtschaftsförderung). Crowdfunding hingegen ist eine (noch) recht junge und die Kulturförderung ergänzende Form der Selbstfinanzierung. Die Finanzierung erfolgt hier durch eine Vielzahl von Fans und Unterstützer*innen – fern des Antragswesens.
Öffentliche Kulturförderung ist in der Regel Fehlbedarfsfinanzierung – egal ob Projekte oder Institutionen finanziert werden sollen. Was kostet das Projekt? - viel. Was nimmt es ein? - weniger. Die Differenz (den Fehlbedarf) finanziert die Förderung, es wird also nur die „Lücke“ geschlossen. Für die Akquise von zusätzlichen Geldern, sog. Drittmitteln, wie z. B. Crowdfunding, aber auch Spenden etc. ist das insofern relevant, als dass jeder über den im Antrag ausgewiesenen Fehlbedarf hinaus eingenommene Euro nicht dem Projekt zu Gute kommt, sondern zunächst einmal den Fehlbetrag reduziert. Beispiel: Nimmt ein*e Empfänger*in von Fördermitteln über Crowdfunding also nachträglich mehr Geld als erwartet ein, reduziert sich auch der Fehlbedarf. Die Differenz zwischen der ursprünglich gewährten Förderung und dem neuen, geringeren Fehlbetrag muss an den*die Fördergeber*in zurückgezahlt werden.
Grundsätzlich solltest du dich vor Abgabe deines Förderantrags an die Ansprechpartner*innen des jeweiligen Förderprogramms wenden, um den Finanzierungsplan hinsichtlich einer Crowdfunding-Position zu besprechen. Generell gibt es drei Wege, dies zu organisieren, allerdings mit unterschiedlichen Problemstellungen:
1. Man startet erst eine Crowdfunding-Kampagne und stellt dann ergänzend den Antrag auf öffentliche Förderung. In diesem Fall werden die Crowdfunding-Einnahmen wie andere Eigen- oder Drittmittel behandelt. Risiko: Sollte die öffentliche Förderung nicht bewilligt werden, muss man eine*n andere*n Geldgeber*in finden. Im ungünstigsten Fall kommt das Projekt nicht zustande. Oder: Man legt die Crowdfunding-Kampagne so an, dass das Projekt auch ohne eine öffentliche Förderung zumindest in Teilen realisierbar ist.
2. Man baut die Einnahmen aus Crowdfunding als zu erwartende Drittmittel in den Kosten- und Finanzierungsplan mit ein. Bei einem mit der Antragstellung zu begründendem Umfang des Projektes (Ausgaben!) entsteht gleichwohl ein Fehlbetrag, der als Förderbedarf ausgewiesen wird. Risiko: Die Einnahmen aus Crowdfunding kommen nicht in der geplanten Höhe, dann muss man auf der Ausgabenseite abspecken können. Wenn mehr Einnahmen als geplant generiert werden, dann reduziert sich der Fehlbedarf. Gegebenenfalls kann man in Abstimmung mit der Kulturverwaltung das Projekt dann per Änderungsantrag ausweiten. Wichtig: Entsprechende Änderungsanträge müssen vor der Umsetzung gestellt werden!
3. Man teilt das Projekt in zwei Teile und leitet zwei Finanzierungsprozesse ein. Bei einem Teilprojekt hat man einen Fehlbedarf und beantragt dafür eine öffentliche Förderung. Das zweite Teilprojekt finanziert man ausschließlich über Crowdfunding (z. B. Ausstellung über Fehlbedarf; Katalog über Crowdfunding). Risiko: Die Einnahmen über Crowdfunding kommen nicht, dann muss man abspecken können. Es gilt zu beachten, dass Crowdfunding nicht zusätzlich genutzt werden darf, wenn man das Projekt schon beantragt hat und das Projekt bereits läuft. Dann kann man mit Crowdfunding nur etwas Zusätzliches machen, das zwar inhaltlich zum Projekt passt, aber im Antrag nicht auftaucht.
Das ist vom Förderprogramm abhängig. Bewirbt man sich für eine Förderung durch den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), muss der Crowdfunding-Gewinn als Drittmittel schon vor dem Antrag bestehen. EFRE-Mittel können nicht nachträglich mit Crowdfunding-Maßnahmen kofinanziert werden. Bei Förderprogrammen des Landes Berlin können Antragsteller*innen in der Regel die benötigten Geldmittel auch nachträglich mit Mitteln aus Crowdfunding auffüllen. Hier muss man allerdings wieder beachten, dass bei einer Fehlbedarfsfinanzierung ein eventuell höherer Erlös aus dem Crowdfunding den Fehlbetrag, also die Fördersumme, mindert. Wichtig: Die öffentlichen Fördermittel für das Projekt können von der Kulturverwaltung nur endgültig bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist. Bis dahin können Fördermittel nur in Aussicht gestellt werden!