Empfehlungen: Honoraruntergrenzen
Honorare oder auch Gagen für künstlerische Leistungen und Werke realistisch zu kalkulieren, fällt vielen Künstler*innen schwer. In Deutschland gibt es eine Reihe spartenspezifischer Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen von Interessenverbänden. Über diese geben wir dir hier einen Überblick.
Honoraruntergrenzen sollen Künstler*innen vor (Selbst-)Ausbeutung schützen. Die Branchenverbände verstehen sie als das absolute Mindesthonorar, welches angesetzt werden sollte. Faire Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung sind von existentieller Bedeutung. Honoraruntergrenzen sollen dabei helfen, den zeitlichen Aufwand und die Arbeitsleistung in ein faires Verhältnis zu bringen. Die Honoraruntergrenzen berücksichtigen dabei z.B. nicht, welche Erfahrungen ein*e Künstler*in mitbringt. Selbstverständlich sind die Empfehlungen nicht als “Honorardeckel” gedacht, sondern vielmehr als Anhaltspunkt für die Kalkulation des Honorars.
Die Notwendigkeit für kollektive Honorarempfehlungen belegen die bundesweiten Umfrageergebnisse von “SO_LOS! Die Initiative für faire Honorare” vom Herbst 2022. Lediglich gut ein Viertel der Befragten orientiert sich bislang an kollektiven Honorarempfehlungen. Vielen droht Altersarmut.
ver.di setzt sich für Basishonorare für selbstständige Kreative ein und hat dafür ein Rechnungsmodell basierend auf dem TVöD entwickelt. Zusätzlich sind die verschiedenen Fachgruppen, beispielsweise die ver.di Fachgruppe Kunst oder die ver.di Fachgruppe Musik, aktiv für eine faire Entlohnung in den jeweiligen Sparten.
Seit dem 1. Juli 2024 verknüpft die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) ihre Kulturförderung mit der Einhaltung von Honoraruntergrenzen für Künstler*innen und Kreative. Die Verpflichtung betrifft alle Einrichtungen und Projekte, die zu mindestens 50 Prozent von der BKM finanziert werden. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlung der Berufs- und Fachverbände der Künstler*innen und Kreativen.
In seiner jüngsten Studie (September 2023) „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ hatte der Deutsche Kulturrat erneut aufgezeigt, dass ein großer Teil der freien, professionellen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation zieht Folgeprobleme, insbesondere bei der sozialen Absicherung, nach sich.“
Der Bundesverband der Bildenden Künstler*innen (BBK Bundesverband) hat gemeinsam mit seinen Landesverbänden den Leitfaden Honorare für bildende Künstler*innen erarbeitet.
Dieser Leitfaden enthält Empfehlungen für die Berechnung von Honoraren für alle Leistungen, die Künstler*innen in ihrem Beruf erbringen. Du kannst den Leitfaden, der im Dezember 2022 veröffentlicht wurde, hier einsehen. Empfohlen wird ein einheitlicher Stundensatz von 70€ (netto) für die Abrechnung künstlerischer Leistungen ab 2023 z. B. für die Konzeption (Recherche, Planung), Auf- und Abbau eigener Werke und Öffentlichkeitsarbeit.
Honorarrechner für Bildende Künstler*innen
Um die Informationen des BBK-Honorarleitfadens für die Praxis nutzbar zu machen, hat der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz e.V. einen Honorarrechner programmiert, der Bildenden Künstler*innen landesweit seit Juli 2024 kostenlos zur Verfügung steht.
Ausstellungshonorare für bildende Künstler*innen nach dem Berliner Modell:
Der bbk Berlin hat zudem das Berliner Modell initiiert, welches Ausstellungshonorare für Künstler*innen in den kommunalen Galerien in Berlin festschreibt. Dafür hat die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt einen Fonds aufgelegt, der seit Januar 2016 im Landeshaushalt festgeschrieben ist. Die kommunalen Galerien können in diesem Fonds Ausstellungshonorare für ihre Künstler*innen beantragen. Die im Berliner Modell festgelegten Ausstellungshonorare verstehen sich als Mindesthonorare und gelten darüber hinaus für alle vom Land geförderten Ausstellungen.
(Stand: August 2022)
- Einzelausstellung (1-2 Künstler*innen): mind. 2.500 €/Künstler*in
- Kleingruppenausstellung (3-9 Künstler*innen): mind. 800 €/Künstler*in
- Gruppenausstellung (>10 Künstler*innen): mind. 400 €/Künstler*in
- Gruppenausstellung (>30 Künstler*innen): mind. 150 €/Künstler*in
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) veröffentlicht seit 2015 Empfehlungen für Honoraruntergrenzen, die sich an den Tarifen des Normalvertrags Bühne orientieren. Auf der Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 wurde aufgrund der schrittweisen Tariferhöhung des Normalvertrags Bühne ab der Spielzeit 2022/2023 erneut eine Anhebung der Honoraruntergrenzen beschlossen.
Honoraruntergrenze für Nicht-KSK-Versicherte (netto):
- Monat: 3.600 €
- Woche: 830 €
- Tag: 165 €
- Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 €
Honoraruntergrenze für KSK-Versicherte (netto):
- Monat: 3.100 €
- Woche: 715 €
- Tag: 140 €
- Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 €
Die Honoraruntergrenzen berücksichtigen keine längere Berufserfahrung. Der BFDK strebt deshalb die Entwicklung von Honorarempfehlungen an, die detaillierter auf die Erfahrungen der Kunstschaffenden eingehen, zum Beispiel in einem Stufenmodell. Die Entwicklung dieses Stufenmodells wird seit 2022 in einem partizipativen Prozess Fair Pay! erarbeitet.
Das Netzwerk freie Literaturszene Berlin (NFLB) empfiehlt folgende Honorare für künstlerische und nicht künstlerische Leistungen in Literaturprojekten:
(Stand März 2024)
Mindesthonorare für Künstler*innen als Pauschale:
- Autor*innenlesung oder -Performance (Gruppenlesung) 300 €
- Autor*innenlesung oder -Performance (Einzellesung) 450 €
- Rezitator*innenlesung oder -Performance (Gruppenlesung) 250 € (bei Formaten in Abwesenheit des*r Autor*in oder Lesung von Übersetzungen)
- Rezitator*innenlesung oder -Performance (Einzellesung) 350 € (bei Formaten in Abwesenheit des*r Autor*in oder Lesung von Übersetzungen)
- Ergänzend zu den Aufführungshonoraren: Zusatzhonorare für erforderliche Vor-/Nachbereitung der Veranstaltung 160 €/Tag bzw. 20 €/Stunde
Mindesthonorare für Projektorganisation und Veranstalter*innen:
- Künstlerische und organisatorische Projektleitung 280 €/Tag bzw. 35 €/Stunde
- Projektassistenz 200 €/Tag bzw. 25 €/Stunde
- Buchhaltung 200 €/Tag bzw. 25 €/Stunde
- Veranstaltungstechnik 200 €/Tag bzw./pro Stunde
- Helping Hands 120 €/Tag bzw. 15 €/Stunde
Mindesthonorare für Redaktion und Vermittlung:
- Moderation 250 € als Pauschale
- Moderation für themenspezifische Formate sowie Autor*innen-/Werkgespräche 350 € als Pauschale
- Ergänzend zu den Pauschalen: Zusatzhonorare für erforderliche Vor-/Nachbereitung der Veranstaltungsmoderation 160 €/Tag bzw. 20 €/Stunde
- Übersetzungen:
- Grundvergütung pro Normseite (30 Zeilen à 60 Anschläge) für Prosaübersetzungen 25 €/Stunde
- Grundvergütung pro Normseite (30 Zeilen à 60 Anschläge) für anspruchsvolle Prosaübersetzungen 30 €/Stunde
- Grundvergütung pro Zeile insbesondere im Bereich Lyrik 2,50 €/Stunde
- Textdokumentation 200 €/Tag bzw. 25 €/Stunde
- Presse/Öffentlichkeitsarbeit 200 €/Tag bzw. 25 €/Stunde
- Grafik/Design 200 €/Tag bzw. 25 €/Stunde
Mindesthonorare für Jurytätigkeiten:
- Sitzungshonorar 200 €/Tag bzw. 25 €/Stunde
- Antragsbearbeitung 200 €/Tag bzw. 25 €/Stunde
Für den Bereich Comic empfiehlt der Deutsche Comicverein folgende Honoraruntergrenzen. Die Honorarordnung versteht sich ausdrücklich als Empfehlung für Mindesthonorare:
(Stand 2018)
- Autor*innenlesung (Gruppenlesung): 300 € (Pauschale) ggf. mit Gespräch/Diskussion, betrifft auch Reden, Vorträge
- Autor*innenlesung (Einzellesung): 400 € (Pauschale) ggf. mit Gespräch/Diskussion, betrifft auch Reden/Vorträge
- Zusatzhonorare für erforderliche Vor-/ Nachbereitung der Veranstaltung: 160 €/Tag und 20 €/Stunde für Mehraufwände, die sich durch Konzeptionsbeteiligung, Probenphase, Gesprächsvorbereitung, Vortreffen, etc. für Autor*innen und Aufführende ergeben.
- Leitung Workshop: 40 € pro Stunde, ohne Vorbereitung, ohne Material
- Vor-/Nachbereitung Workshop: 30 € pro Stunde
Lesetipp: Weitere Empfehlungen für Leistungen im Bereich von Comicprojekten kannst du hier nachlesen.
Empfehlung für Honoraruntergrenzen der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:
Tagessatz mit Künstlersozialkasse brutto: mind. 375 €/Musiker*in (Neue Musik, Alte Musik, Jazz), basierend auf dem „Berliner Modell“ des DACH Musik vom 22. November 2023
Berechnungsmodell des DACH Musik Berlin zu Honoraruntergrenze in der öffentlichen Musikförderung („Berliner Modell“):
Erstmals haben die im DACH Musik zusammengeschlossenen Musikverbände der Freien Szene in Berlin ein transparentes und den Anforderungen der Realität freischaffender Musiker*innen entsprechendes Berechnungsmodell zur Festlegung von zu erreichenden Honoraruntergrenzen in der öffentlichen Förderung erarbeitet.
Höhe eines Tagessatzes für freischaffende Musiker*innen im Bereich der öffentlichen Förderung: 631,14 €
Das Berliner Modell geht nicht davon aus, dass diese Zahl sofort erreichbar ist. Um die bestehenden Förderstrukturen nicht zu überlasten, schlägt das DACH Musik Berlin vor, die Honoraruntergrenze schrittweise einzuführen. Diese Staffelung muss mit einer entsprechend proportionalen Aufstockung der Fördermittel einhergehen. In einem ersten Schritt wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung geprüft, welcher Aufwüchse es bedarf, um die erste Honorar-Stufe zu erreichen.
Vorgeschlagene schrittweise Einführung Untergrenze:
2023: 60% (375,00 €), 2024: 80% (504,91 €), 2025: 100% (631,14€)
Das DACH Musik Berlin ist eine Vereinigung von:
• IG Jazz Berlin e.V.
• initiative neue musik e.V. (inm)
• Vereinigung Alte Musik Berlin e.V. (VAM Berlin)
• Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.V. (ZMB)
Die unisono (Deutsche Musik- und Orchestervereinigung) hat ebenfalls Honormindeststandardards mit Stand Spielzeit 2022/23 definiert, um die Bezahlung von Musiker*innen nachhaltig zu verbessern. Diese Honorarmindeststandards gelten vor allem für öffentlich geförderte Musikprojekte. Für Aushilfstätigkeiten in Orchestern und Chören gelten besondere Bedingungen.
Sätze für Musiker*innen (absolute Untergrenze):
-
Probensatz: 135 €
-
Tagessatz (inkl. Konzert): 265 €
-
+ 25 % für Sonderleistungen
Sonderleistungen sind:
-
Solo/Stimmführung bzw. solistisch auftretende Ensemblemusiker*innen, gerade im Bereich der alten und zeitgenössischen Musik
-
Transport großer Instrumente
-
Stimmen von Tasteninstrumenten
-
Mehrfache Aufführungen am Konzerttag
-
Besonders lange (über 3 Stunden) oder besonders schwierige Werke
-
Entfernungen zwischen Wohn- und Spielort von über 100 Kilometern
-
Eintägige Projekte
Jenseits der Honorarmindeststandards als unterste Grenze sind auskömmliche Honorare anzustreben. Dafür gilt perspektiver folgender Tagessatz: 675 € (vgl. Empfehlungen des Deutschen Musikrats)
Der Deutsche Musikrat spricht sich für eine schrittweise Etablierung dieses Tagessatzes bei gleichzeitigem Anstieg der Kulturhaushalte über drei Jahre aus:
2024: 540 €
2025: 675 €
Die Honorarmindeststandards finden auch Anwendung bei musikalischen Gelegenheitsgeschäften („Muggen“) und Kirchenkonzerten. Auch Studierende erhalten die vollen Honorarmindeststandards, wenn das Projekt nicht hauptsächlich der Nachwuchsförderung dient.
Honorarempfehlungen für Freie Mitarbeiter*innen von Gedenkstätten und Museen wurden von Geschichte wird gemacht - Netzwerk für faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten am 12. Dezember 2020 veröffentlicht. Den Berechnungen dieser Sätze liegt ein Entgelt nach TVöD-13 zugrunde.
Honorare für Führungen und Seminare:
- Honorare, die zur Abgeltung von Führungen in Ausstellungen oder Gedenkstätten empfohlen werden, betragen 65 €/Stunde. Der gleiche Honorarsatz gilt für mehrstündige Seminare. Führungen, die im Rahmen von Seminaren geleistet werden, werden nicht zusätzlich vergütet.
Honorare für wissenschaftliche und konzeptionelle Dienstleistungen:
- Honorare für wissenschaftliche Dienstleistungen (z.B. Konzeption und Realisierung von pädagogischen Angeboten oder Ausstellungen, Archivrecherchen, wissenschaftliche Bearbeitung von Sammlungsbeständen, Erarbeitung einer Öffentlichkeitsstrategie etc.) betragen 65-80 €/Stunde. Bei längerfristigen Aufgaben richtet sich das Honorar nach der entsprechenden Bezahlung nach TvöD-13 plus Lohnnebenkosten.
Honorare für Weiterbildung:
- Für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen für freie pädagogische und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die von Museen und Gedenkstätten angeboten oder durchgeführt werden, ist ein Tagessatz von 200 € anzusetzen.
Ausfallhonorar:
- Falls eine Führung oder ein Seminar innerhalb von einer Woche vor dem disponierten Termin ausfällt, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% zu zahlen. Falls eine Führung oder ein Seminar am Vortag vor dem disponierten Termin ausfällt, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% zu zahlen. Beim Wegfall mehrtägiger Beauftragungen ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% zu zahlen.
Fremdsprachen:
- Die sichere Beherrschung von Fremdsprachen ist Voraussetzung für unterschiedlichste Tätigkeiten, etwa Führungen, Archivrecherchen u.v.m. Aufträge sind daraufhin zu prüfen, ob Fremdsprachenkenntnisse für deren Erfüllung benötigt werden. Ist dies der Fall, wird der Honorarsatz um 20% angehoben. Dies gilt anteilig, wenn bei größeren Aufträgen nur einzelne Teilbereiche eine Anwendung von Fremdsprachenkenntnissen erfordern.
Honorarempfehlungen des Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler vom 18. März 2022:
Die Honorare verstehen sich zuzüglich der Nebenkosten (Büronebenkosten, Herstellungsnebenkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Honorarzone 1: 75 bis 95 €/Stunde
- Wissenschaftliche Tätigkeiten, Beratung, Forschung, z.B. Betreuung und Durchführung von Forschungsprojekten, Ausstellungskonzeption und –realisation
- Konzeption und Realisation von Kunst- und Kulturprojekten
- Projekt- und Kulturmanagement, Beratungstätigkeiten
- Erarbeitung von Publikationen und Verfassen von Texten
- Praktische Tätigkeiten z.B. Text- und Bildredaktion
Honorarzone 2: 50 bis 75 €/Stunde
- Praktische Tätigkeiten, z.B. Literaturrecherchen, Lektorat
- Öffentlichkeitsarbeit für Kulturprojekte
- Inventarisierung von Kulturgütern
- Archiv- und Depotbetreuung
Honorarzone 3: Pauschalen
- Einfache Standardführungen 95 bis 120 €/1,5 Stunden: Dazu zählen regelmäßig und wiederholt durchgeführte Führungen in Museen und Ausstellungen oder regelmäßig durchgeführte touristische Stadtspaziergänge. Zusätzlich kommen Konzeptionskosten nach Honorarzone 1 hinzu.
- Spezialführungen 250 bis 850 €/2 Stunden: Darunter fallen einmalig im Kund*innenauftrag durchgeführte stadthistorische und kulturgeschichtliche Führungen außerhalb von Museen und Ausstellungen. Sofern der*die Auftraggeber*in das inhaltliche Führungskonzept oder Teile der Ausarbeitung miterwerben will, z.B. zur Veröffentlichung oder sonstigen weiteren Verwendung, fallen Zusatzkosten an. Zusätzlich kommen ggfs. Zusatzkosten bei gewünschter Weiterverwertung des Führungskonzeptes durch den*die Auftraggeber*in hinzu.
- Wissenschaftliche Fachvorträge 250 bis 300 €/1 - 1,5 Stunden: Zusätzlich kommen Fahrt- und Übernachtungskosten und ggfs. Kosten für Forschung nach Honorarzone 1 hinzu.
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte aktualisierte im Oktober 2022 in enger Kooperation mit dem Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler*innen die Honorarempfehlungen für selbstständiger Kunsthistoriker*innen:
Honorarzone 1: 70 – 90 €/Stunde (netto)
- Management und Durchführung von Forschungsprojekten
- Ausstellungskonzeption und -management
- Konzeption und Management von Kunst- und Kulturprojekten, Vorträgen, Vermittlungsformaten, Lehrveranstaltungen, Workshops und Medienformaten (z.B. Podcasts, Videos, Audioguides),
- Verfassen von Projektanträgen für Drittmittelakquise
- Beratungstätigkeiten (z.B. Museums-, Medien-, Kultureventberatung)
- Konzeption und Koordination von Publikationsprojekten (z. B. inhaltlicher Aufbau, Auswahl von Beitragenden, Text- und Bildredaktion)
- Verfassen von Texten (z.B. Aufsätze, Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Texte für digitale und Printmedien)
- Hausforschung und -dokumentation
- Wissenschaftliche Recherchen (z.B. Archiv-, Schriftgut-, Bild-, Film-, Onlinerecherche)
- Bestimmung und Taxierung von Kunst und Antiquitäten, Konzeption von Kommunikationsstrategien
Honorarzone 2: 50–80 €/Stunde (netto)
- Literaturrecherchen
- Lektorat
- Öffentlichkeitsarbeit für Kulturprojekte
- Inventarisierung von Kulturgütern
- Archiv- und Depotbetreuung (z.B. für Sammlungen, Galerien, Ateliers)
- Reiseorganisation (z.B. für Studienreisen, Exkursionen)
Honorarzone 3: Pauschalen für Vermittlungsformate
- Bitte beachte, hier geht es allein um die Umsetzung bzw. Anwendung zuvor konzipierter Formate (siehe Honorarzone 1). Vermittlungsformate können sein:
- Einfache Standardführungen: 80 – 100 €/Stunde)
- Durchführung von Führungen, Workshops und Vorträgen: 500 – 1.500 €/1,5 – 4 Stunden
- Durchführung von Studienreisen: Tagespauschale 500 – 750 €
- Wissenschaftliche Fachvorträge: 500 – 1.000 €/1 – 1,5 Stunden
- Honorare für Reden (z. B. Ausstellungseröffnung): 400 – 800 €/15–30 Minuten)
- Moderation: Tagespauschale 800 – 1.500 €