Die Künstlersozialkasse: ein Überblick
Wie funktioniert die Künstlersozialkasse (KSK) und wer profitiert davon? Hier geben wir dir einen Überblick und erklären die KSK.
Die Künstlersozialkasse ermöglicht eine kostengünstige Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die sich an selbständig tätige Künstler*innen und Publizist*innen richtet. Laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) muss die künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden, um mit der KSK versichert sein zu dürfen. „Künstler*in ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist*in ist, wer als Schriftsteller*in, Journalist*in oder in ähnlicher Weise wie ein/eine Schriftsteller*in oder Journalist*in tätig ist.“ Auch Design-Berufsfelder wie z.B Grafik-Design, Interface-Design oder Textil- und Modedesign werden dem Bereich Bildende Kunst zugeordnet im KSK-Antragsformular. Auch wer in den o.g. Tätigkeitsfeldern lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG. “Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden.“
Ja. Arbeitsmodelle, bei denen teils selbstständig teils in abhängiger Beschäftigung gearbeitet wird, sind aber ebenso möglich. Aus Sicht der KSK spielt es überdies keine Rolle, ob man für die Ausübung seiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ein Gewerbe hat oder nicht. Für die KSK ist vor allem relevant, dass man sein Einkommen durch selbständige, künstlerische Tätigkeiten generiert. Da die KSK eine teils deutlich günstigere Variante zur regulären gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung darstellt, ist sie für Künstler*innen und Publizist*innen sehr attraktiv. Wie man am Besten in die KSK kommt und welche Unterlagen man dafür benötigt, hängt von Fall zu Fall ab.