Barrierefreiheitserklärung
Präambel
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 17. Oktober 2023 erstellt und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt als Selbstbewertung von der oben genannten Einrichtung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Kontakt zur Ansprechperson von Kulturprojekte Berlin GmbH | Kreativ Kultur Berlin:
Stefanie Friedlhuber
E-Mail: s.friedlhuber@kulturprojekte.berlin
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden:
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit